Bild eines Promibegleiters rechtmäßig

Die Kanzlei Prof. Schweizer hatte im Oktober 2010 über ein Urteil des Kammergerichts berichtet, mit welchem die Klage eines mit einer bekannten Schauspielerin liierten ehemaligen Erotikdarstellers abgewiesen wurde, der sich dagegen wendete, dass seine frühere Tätigkeit im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines ein zeitgeschichtliches Ereignis betreffendes Fotos erwähnt wurde. Der negative Kontext änderte jedoch nichts an der Zulässigkeit der Bildveröffentlichung. Das Berufungsurteil ist nun rechtskräftig, nachdem der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers verworfen hat.
• Kanzlei Prof. Schweizer / rundy

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