Buchung als Adword bleibt gefährlich

In zwei aktuellen Beschlüssen vom 11.2.2010 erklärte das LG Braunschweig noch einmal deutlich, dass seiner Ansicht nach die Buchung einer fremden Marke als Adword im Rahmen einer Werbekampange bei Google verboten sei.
Eine Hausbaufirma hatte einen Spezialisten für Internetmarketing damit beauftragt, eine Google-Adwordkampagne für sie durchzuführen. In diesem Rahmen kam die Marketingagentur auf die verhängnisvolle Idee,
die Marke eines bundesweit bekannten Fertighausherstellers bei Google als Adword zu buchen. Nach Kenntnisnahme der an die Hausbaufirma gerichteten Abmahnung der Markeninhaberin hin teilte die Marketing­agentur ihrer abgemahnten Autraggeberin mit, das OLG Frankfurt habe am 5.3.2008 "eindeutig festgelegt, dass Markennamen als Keywörter bei Google-Adwords verwendet werden dürfen". Die Marketingagentur versicherte: "Angedrohte gerichtliche Schritte haben keinerlei Aussicht auf Erfolg."
Offensichtlich war dem Inhaber der Agentur entgangen, dass die von ihm
als eindeutig beantwortete Rechtsfrage von mehreren Oberlandesgerichten in Deutschland unterschiedlich bewertet wird. Die Oberlandesgerichte Dresden, Braunschweig, Stuttgart und München haben eine Markenrechtsverletzung bejaht, in Köln, Frankfurt und Düsseldorf wurde diese verneint. Derzeit ist diese vom BGH im Verfahren zum Az.: I ZR 125/07 an den Europäischen Gerichtshof gerichtete Frage noch unbeantwortet. Das LG Braunschweig gibt auf diese Frage jedoch nach wie vor eine gleichlautende Antwort, hält eine Rechtsverletzung bei der Buchung einer fremden Marke bei Google für gegeben und teilte dies auch unmißverständlich mit, nachdem allseits strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben wurden. (...) Festzuhalten bleibt, dass Internetdienstleister und Auftraggeber gut beraten sind, die Finger von fremden Marken zu lassen, bis der Europäische Gerichtshof endgültig entschieden hat, ob die Verwendung einer fremden Marke als Adword bei Google zu­lässig ist. (...)
•   Ralf Möbius LL.M,
Fachwanwalt für IT-Recht
www.rechtsanwaltmoebius.de

Aktuelle Ausgabe:

»E-Paper downloaden
»Aktuelle Ausgabe bestellen
»Im Archiv recherchieren



 Mediadaten
 » jetzt downloaden

 

Durch die Schaltung einer Titelschutzanzeige im „rundy Titelschutz-Journal“ schützen Sie die Titel Ihrer Werke (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film, Software und Internet) wirksam nach §§ 5, 15 Markengesetz.

| Werktitel | Titelschutz in Deutschland | Wortmarken | Markenschutz | Urheberrecht | Filmtitel | Titelrecherche | Anwaltskanzlei | Titel schützen | Markenrecherche | Titelschutzanzeige | Firmenname | Buchmarkt | Softwaretitel | Titelschutz in Österreich | Marke | Patentamt Deutschland | Buchtitel | Titelschutz-Auftrag | Recherche-Auftrag | Titelschutz-Journal Deutschland | Titelschutz-Journal Österreich | Titelschutz-Anzeige | Namensfindung | Marke schützen | Markengesetz