Das LG Köln bestätigte in seinem Urteil vom 12.5. (Az.: 28 O 175/10) die einstweilige Verfügung des Wetter-Moderators Jörg Kachelmann gegen die Zeitschrift Focus vom 29.3. Diese hatte im Rahmen eines Artikels detailliert Informationen aus seinen Ermittlungsakten veröffentlicht. (...) Anklage hatte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben.
Das LG Köln entschied, dass diese Berichterstattung unzulässig sei, da sie das Persönlichkeitsrecht des Wetter-Moderators verletze. Richtig sei, dass das gegen Kachelmann geführte Strafverfahren, aufgrund seiner bundesweit erheblichen Bekanntheit, eine die Öffentlichkeit berührende Frage darstelle. Ferner handele es sich bei dem Vergewaltigungsvorwurf im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auch um eine erhebliche Straftat, sodass grundsätzlich ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Berichterstattung bestehe.
Allerdings sei dies dennoch keine zulässige Verdachtsberichtserstattung, auch wenn ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliege (...).
• www.wb-law.de
Aktuelle Ausgabe:
»E-Paper downloaden
»Aktuelle Ausgabe bestellen
»Im Archiv recherchieren
![]()
Mediadaten
» jetzt downloaden
| Werktitel | Titelschutz in Deutschland | Wortmarken | Markenschutz | Urheberrecht | Filmtitel | Titelrecherche | Anwaltskanzlei | Titel schützen | Markenrecherche | Titelschutzanzeige | Firmenname | Buchmarkt | Softwaretitel | Titelschutz in Österreich | Marke | Patentamt Deutschland | Buchtitel | Titelschutz-Auftrag | Recherche-Auftrag | Titelschutz-Journal Deutschland | Titelschutz-Journal Österreich | Titelschutz-Anzeige | Namensfindung | Marke schützen | Markengesetz |