Kritische Äußerung keine Schmähkritik

Ein Journalist hatte in Anlehnung an die "Heuschrecken-Debatte" um räuberische Investoren die Gruppe der Berufskläger als "Schmeißfliegen" bezeichnet. Anlass war ein Aufsehen erregendes Urteil, mit dem einer dieser sogenannten Berufskläger wegen zahlreicher missbräuchlicher Anfechtungsklagen gegen Unternehmen erstmals zu Schadensersatz verurteilt wurde. Einer der Kläger machte seinem Ruf als Berufskläger alle Ehre – und klagte erneut. Diesmal auf eine Geldentschädigung.
Das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 54 O 984/09) wies die Klage ab. Es sah in der Gruppenbezeichnung, von welcher der Kläger nicht einmal direkt betroffen war, lediglich eine symbolhafte Bezeichnung einer als lästig empfundenen Berufsgruppe und keine Schmäh­kritik. (...)
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