rundy Titelschutz-Journal
Aktuelle News aus der Rechtssprechung

Meditonsin darf nicht mit sicherem Behandlungserfolg werben

Das OLG Hamm hat dem Hersteller des homöopathischen Erkältungsmittels Meditonsin bestimmte Werbeaussagen untersagt. Das Versprechen einer „raschen und zuverlässigen Reduktion der Intensität der typischen Erkältungssymptome“ sei irreführend, denn dass dies tatsächlich der Fall ist, wurde wissenschaftlich nicht sicher nachgewiesen.

Illegales Bierkartell: 50 Millionen Euro Geldstrafe für Carlsberg-Brauerei

In dem Kartellbußgeldverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH kam es nun zu einer Entscheidung. Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Ulrich Egger entschied, dass die Brauerei einen Kartellrechtsverstoß begangen habe und verhängte eine Geldbuße in Höhe von 50 Millionen Euro.

Tägliches Vorfahrtsproblem

Landgericht Frankenthal Urteil vom 24.3.2023. (…) Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße beachten. Aber auch die Radfahrer haben auf einem parallel...

Kardinal Woelki geht erfolgreich gegen „Bild“-Artikel vor

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist vor dem LG Köln erneut gegen eine Berichterstattungen der „Bild“ vorgegangen – auch dieses Mal mit Erfolg. Das Boulevard-Blatt muss es unterlassen, weiter darüber zu schreiben, dass der Kardinal über die Personalakte eines umstrittenen Pfarrers informiert war, der später befördert wurde.

EuGH urteilte zur Frage: Verletzt Hintergrundmusik im Flieger Urheberrechte?

Die Ausstrahlung eines Musikwerks, das als Hintergrundmusik in öffentlichen Personenbeförderungsmitteln abgespielt wird, stellt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts dar. Etwas anderes gilt für die bloße Entrichtung einer Lautsprecheranlage und gegebenenfalls einer Software an Bord eines Beförderungsmittels, die die Ausstrahlung von Hintergrundmusik ermöglichen.

Markenanmeldung: Wenn nicht jetzt – wann dann?

ChatGPT ist derzeit in aller Munde – und auch in Sachen Markenanmeldung kann man hier durchaus sinnvolle Antworten bekommen. Allerdings waren die Betreiber von ChatGPT, die OpenAI LP, selbst in Sachen Marken- und Domainregistrierung...