Wie schütze ich den Titel meines Werkes?

Ein Werktitel ist geschützt, sobald das Werk erscheint. Wer ihn schon in der Planung sichern will, veröffentlicht eine Titelschutzanzeige. Das Titelschutz-Journal erscheint dafür seit 2002 wöchentlich, seit 2009 mit einer eigenen Ausgabe für Österreich. Dass eine Anzeige in diesem Medium den Titelschutz begründet, hat das Landgericht München I 2003 bestätigt.

über 13.000veröffentlichte Titelschutzanzeigen
seit 2002wöchentlich, Österreich seit 2009
über 2.000Auftraggeber aus Medien und Recht
über 3.700Exemplare des Journals

Ist Ihr Titel noch frei?

Durchsuchen Sie das Titel-Archiv kostenlos, bevor Sie Ihre Anzeige aufgeben.

Titelschutzanzeige veröffentlichen

Sie geben Ihren Titel online auf. Er steht sofort im Titel-Archiv und erscheint in der nächsten gedruckten Ausgabe. Geschützt werden Buchtitel, Zeitschriften, Zeitungen, Filme und Serien, Podcasts, Hörfunk- und Fernsehsendungen, Software, Apps, Spiele, Messen und Festivals. Anzeigenschluss ist freitags um 13.00 Uhr, die deutsche Ausgabe erscheint dienstags darauf. Der vorgezogene Schutz wirkt, solange das Werk in angemessener Frist auf den Markt kommt, bei Printmedien sind das etwa sechs Monate. Wer mehrere Titel gleichzeitig sichern möchte, nimmt sie in dieselbe Anzeige auf. Vor der Beauftragung lohnt ein Blick ins Archiv, ob der Wunschtitel bereits angekündigt wurde.

Ausgaben des Titelschutz-Journals

Die deutsche Ausgabe erscheint wöchentlich dienstags, die österreichische vierwöchentlich. Zusammen erreichen sie rund 3.712 Exemplare inklusive E-Paper: Verlage, Kanzleien für Marken-, Urheber- und Medienrecht, Medienverbände, Tonträger- und Filmproduktionen, Fernseh- und Radiosender. Jede Ausgabe seit 2002 ist im Archiv nachweisbar. Beide Ausgaben erscheinen gedruckt und als E-Paper. Das E-Paper ist kostenlos und kommt am Erscheinungstag per E-Mail. Wer regelmäßig Titel prüft oder anmeldet, behält damit im Blick, welche Werktitel gerade angekündigt werden. Das Archiv steht allen offen und ist ohne Anmeldung durchsuchbar, auch für zurückliegende Jahrgänge.

Rechtlicher Hintergrund zum Titelschutz

In Deutschland entsteht Titelschutz nach den §§ 5 und 15 Markengesetz, in Österreich nach § 80 UrhG und § 9 UWG, ohne Registrierung, sobald das Werk erscheint. Bis dahin besteht eine Lücke. Wer den Titel vorher öffentlich ankündigt, kann seinen Zeitrang belegen. Genau dafür gibt es die Titelschutzanzeige. Sie ersetzt keine Marke, sondern sichert den Titel als Kennzeichen des Werkes. Der Schutz wirkt jeweils national, deshalb gibt es getrennte Anzeigen für Deutschland und Österreich. Wer beide Märkte bedient, wählt die Kombianzeige und erscheint in beiden Ausgaben. Bei Zweifeln zur Schreibweise hilft ein Blick auf vergleichbare Titel im Archiv.

Neuigkeiten zu Titelschutz und Markenrecht

Aktuelle News aus der Rechtsprechung

News

Kein Schutz für TEAM Marke: Frühere Eintragung schafft keine Bindungswirkung

1. September 2026Das Bundespatentgericht hat „TEAM BEVERAGE“ für den größten Teil der angemeldeten Dienstleistungen zurückgewiesen. Eine bereits für dieselbe Anmelderin eingetragene, nahezu identische Wortmarke änderte daran nichts. Die Wort-/Bildmarke „TEAM BEVERAGE“ wurde am 13.12.2021 beim DPMA angemeldet. Weiterlesen: Kein Schutz für TEAM Marke: Frühere Eintragung schafft keine Bindungswirkung

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