Wer im Bereich E-Commerce tätig ist, sollte die Regeln des BGB für Online-Marktplätze gut kennen. Ein neueres Urteil des OLG Hamburg zeigt allerdings, dass auch den Gerichten nicht immer klar ist, was die deutschen Vorschriften nun genau verlangen. Das „Up Plus“-Programm des Online-Versandhauses „Otto“ warf Fragen auf: Braucht es dafür einen Abo-Kündigungsbutton, obwohl die Kunden nur einmal zahlen?
Eben nicht alles lässt sich per AGB regeln. Nach einer Klage des vzbv hatte sich das LG Berlin mit der Anzeige von App-Rezensionen in Apples App-Store zu befassen. Das Problem: Apple hatte nur in den AGB darauf hingewiesen, dass Rezensionen auch von Nutzern kommen können, die das Produkt nicht gebraucht haben. Laut dem LG Berlin verstoße das gegen geltendes Recht.
Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln werden in Sachen Werbung nicht selten erfinderisch. Doch sobald es dabei um bestimmte medizinische Effekte geht, wird das Recht strikt. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt zu Mineralstofftabletten, die als „Anti-Kater-Mittel“ beworben wurden.
Primark wollte durch die Einführung eines Headset-Systems für seine Angestellten die Arbeitsprozesse optimieren und die Kommunikation erleichtern. Da jedoch Vorgesetzte Gespräche zumindest theoretisch jederzeit mithören könnten, erzeuge dies einen enormen Überwachungsdruck bei Arbeitnehmern. Dies sei durch den Gesamtbetriebsrat mitbestimmungspflichtig.
Schon seit Jahren befinden sich der Axel-Springer-Konzern und die Kölner Eyeo GmbH, die den Werbeblocker AdblockPlus vertreibt, im Streit. Der Medienkonzern beklagt, der HTML-Code der Webseite werde durch den Werbeblocker-Einsatz unzulässig bearbeitet, was gegen das Urheberrecht verstoße. In den Vorinstanzen hatte der Konzern keinen Erfolg. Nach dem EuGH-Urteil zur Cheat-Software haben die Parteien nun Zeit zur erneuten Stellungnahme. Damit wird es 2024 kein Urteil mehr geben.
Wohl nahezu jeder dürfte das Logo der in deutschen Supermärkten vorherrschenden Bananen-Marke Chiquita kennen. Und dennoch: Das blaue Oval mit dem gelben Rand hat nach Ansicht des EuG zu wenig Unterscheidungskraft und kann daher nicht als EU-Marke eingetragen werden.
Vitra, eine schweizerische Gesellschaft, die Designermöbel herstellt, ist Inhaberin von Rechten des geistigen Eigentums an Stühlen, die von den inzwischen verstorbenen Eheleuten Charles und Ray Eames, Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika, entworfen wurden. Unter diesen Möbeln befindet sich u. a. der Dining Sidechair Wood, der im Rahmen eines vom Museum of Modern Art in New York (Vereinigte Staaten) ausgeschriebenen Wettbewerbs für Möbeldesign geschaffen und ab dem Jahr 1950 in diesem Museum ausgestellt wurde.
EU-Erzeugnisse dürfen das EU-Bio-Logo nur bei Erfüllung der EU-Öko-Verordnung tragen. Produkte aus Drittstaaten werden in der EU bereits bei anerkannter Regelungsgleichwertigkeit als „biologisch“ geführt. Ob Produkte aus anerkannten Drittstaaten auch ohne Einhaltung der EU-Vorschriften...
Winzer dürfen die Weinherstellung grundsätzlich in einen anderen Betrieb verlagern, solange sie dabei entscheidendes nicht aus der Hand geben, so das BVerwG. Eine Winzerin erfüllte die unionsrechtlichen Vorgaben allerdings nicht, weshalb sie ihren Wein...
Arne Semsrott hatte Gerichtsbeschlüsse gegen die „Letzte Generation“ verbotswidrig veröffentlicht. Er nahm ein Verfahren gegen sich in Kauf, um ein größeres Ziel zu erreichen. Für ihn geht es im Fall um nicht weniger als...