Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Apotheken ohne Notdienst dürfen an Sonn- und Feiertagen keine Medikamente liefern lassen. Das Urteil stärkt das Sonntags- und Feiertagsruhegebot – auch gegenüber digitalen Lieferdiensten.
Das EuG hat entschieden, dass die Marke „tagesschau“ für die Bereitstellung von Nachrichtensendungen geschützt bleibt. Öffentlich-rechtliche Sender wie die ARD dürfen das Zeichen weiter verwenden. Dies auch, weil sie trotz öffentlicher Finanzierung im Wettbewerb stehen.
Der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich – bei Fehlen eines schriftlichen Energieversorgungsvertrags – das Leistungsangebot eines Strom- und Gasversorgungsunternehmens an den Vermieter (Eigentümer) – und nicht, wie sonst regelmäßig der Fall an den Mieter – einer Wohnung richtet, wenn die einzelnen Zimmer der Wohnung durch separate Mietverträge vermietet sind, die Wohnung aber lediglich über einen Zähler für Strom und Gas verfügt.
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass trotz identischem Markennamen keine Markenverletzung vorliegt, wenn sich die betroffenen Produkte deutlich unterscheiden und typischerweise „auf Sicht“ gekauft werden. Der Begriff „TERRA GRECA“ wurde in diesem Fall als beschreibend gewertet, eine Verwechslungsgefahr habe nicht bestanden.
Kriminelle hatten versucht, gefälschte BMW-Teile und gefälschtes BMW-Zubehör online über den Amazon-Marketplace zu verkaufen. Dies aber wurde entlarvt und die vier in Spanien ansässige Personen nun verurteilt.
Gesundheitsdaten sind sensible und daher besondere Daten im Sinne der DSGVO und bedürfen vor deren Verarbeitung einer ausdrücklichen Einwilligung durch den Betroffenen. Andernfalls ist die Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verboten.
Wer in einem Prospekt mit auffälligen Preisnachlässen wirbt, muss auch den tatsächlichen früheren Verkaufspreis nennen. Eine bloße Gegenüberstellung des aktuellen Preises mit der sogenannten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers reicht nicht aus, wenn zusätzlich mit einer prozentualen Ersparnis geworben wird.
Das AG Berlin-Wedding hat mit Urteil vom 13. Februar 2025 (Az. 13 C 5138/24) entschieden, dass ein Verbraucher seine Pflicht zur Rückgabe der Ware im Rahmen des Widerrufsrechts nach einem Online-Kauf nicht durch den PayPal-Käuferschutz umgehen kann.
„Klimaneutral bis 2050“ – das klingt gut, kann aber rechtlich schnell zum Bumerang werden. Adidas musste das nun vor dem LG Nürnberg-Fürth erfahren. Eine großspurige Nachhaltigkeits-Ankündigung auf der Website reichte nicht aus, um das Gericht zu überzeugen.
Kartoffelprodukte in Smiley-Form bleiben eine exklusive Marke von McCain. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die dreidimensionale Form der bekannten Smiley-Kroketten als Herkunftshinweis zu werten sei und daher markenrechtlichen Schutz genieße.