rundy Titelschutz-Journal
Aktuelle News aus der Rechtssprechung

EuGH klärt Winzer-Streit: Wann der Begriff „Weingut“ verwendet werden darf

Ein Wein kann auch dann von einem bestimmten Winzerbetrieb hergestellt sein, wenn dieser für das Keltern der Trauben eine fremde Anlage gemietet hat. Liegen zudem bestimmte Voraussetzungen vor, darf der Winzerbetrieb bei der Vermarktung des Weins dann auch den eigenen Namen und den Begriff „Weingut“ verwenden, so der EuGH.

Diego Maradonas Erben gewinnen EU-Markenrechtsstreit

Die Erben der argentinischen Fußballlegende Diego Maradona haben einen Rechtsstreit über die Verwendung des Namens des verstorbenen Stars für mehrere Marken in der Europäischen Union gewonnen, entschied das Gericht der EU. Sind die Rechte...

Marke „Black Friday“ Die Show ist vorbei

(…) Viele Händler wollen mit „Black Friday“-Aktionen werben und so das Weihnachtsgeschäft einläuten. Die gute Nachricht dabei: Das ­jahrelange Ärgernis der einge­tragenen Wortmarke „Black Friday“ insbesondere für On­­line-Händler ist vorbei. Das Kammer­gericht Berlin hatte...

Keine Verwechslungsgefahr

BGer Entscheid vom 3.4.2023, Az. 4A 458/2022. Anm. vorab: Diese Entscheidung zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Ist-Verkehrsauffassung normativ für medizinische Dienstleistungen ändert bzw. ergänzt.

Wer mit „Bekannt aus …“ wirbt,

Unzählige Unternehmen werben auf ihren Internetseiten mit ihrer Bekanntheit aus namentlich genannten Medien – oft mit zweifelhaftem
Hintergrund. „Bekannt aus“ wird jeder Verbraucher schon einmal wahrgenommen haben.

Fashion-Gigant Hermès verklagt Berliner Modelabel

Der Mode-Riese Her­mès ging in einem Markenrechtsstreit gegen das Ber­li­ner Mo­de­la­bel Na­mi­lia vor, weil dieses cha­rak­te­ris­ti­sche Merk­ma­le der bekannten Luxushandta­sche „Birkin Bag“ in sei­ner Modekollektion aufgriff und diese auf der Berliner Fashionweek zeig­te. Durfte...

Unternehmen haftet nicht fürprivate Äußerung eines Mitarbeiters

Äußert sich ein Mitarbeiter eines Unternehmens auf Facebook negativ über den Konkurrenten seines Arbeitgebers, können diese Äußerungen nicht dem Arbeitgeber zugerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer diese rein privat tätigte. Das OLG Hamburg entschied, dass...