Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht München ein Grundsatzurteil für eine bessere Rücknahme ausgedienter Elektroaltgeräte durch Online-Händler erstritten. Demnach dürfen die Unternehmen nicht einfach nur pauschal für die Rücknahme alter quecksilberhaltiger Energiesparlampen einen Paketversand anbieten oder auf ein Filialnetz verweisen, wie es der Großteil der Branche aktuell handhabt. Vielmehr müssen sie kostenlose, verbraucherfreundliche und wohnortnahe Entsorgungsmöglichkeiten anbieten. Die DUH verlangt deshalb von allen Online-Händlern, dass sie die Rücknahme von Elektroaltgeräten sofort rechtskonform regeln.
Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband hat im konkreten Fall erfolgreich gegen die MMS E-Commerce GmbH (MediaMarkt-Saturn) geklagt. Die größte Elektrohandelskette Europas hatte Verbraucherinnen und Verbrauchern keine zumutbare Rückgabemöglichkeit für quecksilberhaltige Altlampen angeboten. Sie sollten entweder zu einer Filiale der Handelskette fahren, was im vorliegenden Fall 50 Kilometer gewesen wären, oder die Altlampen per Postversand zurückschicken, was jedoch bei Lampen mit Gefahrstoffen nicht erlaubt ist. (…)
Im vorliegenden Rechtsstreit verurteilten zunächst das Landgericht Ingolstadt die Saturn Online GmbH sowie nun das Oberlandesgericht München die MMS E-Commerce GmbH dazu, für quecksilberhaltige Altlampen, wie etwa Energiesparlampen, zukünftig geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endverbraucher zu schaffen (Az.: 6 U 1549/20). Eine Revision des Verfahrens ist durch das Oberlandesgericht München nicht zugelassen. (…)
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