Achtung beim Bewerben von Rabatten
Händler sollten sich bei Werbemaßnahmen auch 2019 zurückhalten, denn der Begriff „Black Friday“ wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und ist derzeit noch vor dem Gebrauch durch Dritte geschützt. Wer die Marke rechtswidrig im Verkehr nutzt, also beispielsweise zu Werbe- und Marketingzwecken, muss auch in diesem Jahr noch mit einer Abmahnung rechnen. Allerdings gibt es Hoffnung, dass die Marke bald gelöscht werden könnte. Black-
Friday.de hat am 27.11.2019 Löschungsklage wegen Verfalls (§ 49 Abs. 1 MarkenG) gegen die Inhaberin der Wortmarke „Black Friday“ beim LG Berlin eingereicht. Black-Friday.de hat dabei die Marke im Hinblick auf über 900 Waren und Dienstleistungen angegriffen. Die Marke wurde (…)nach Auffassung des Unternehmens niemals ernsthaft auf dem deutschen Markt benutzt (…).
• www.wbs-law.de