Amazons A-bis-z-Garantie-Entscheidung nicht bindend
(…) Wer als Käufer bei Amazon im Nachgang zur Bestellung ein Problem meldet, muss sich in aller Regel keine Sorgen machen. Der Kundenservice von Amazon ist brillant. Kommt die Ware nicht (rechtzeitig), bringt Amazon eine neue Sendung auf den Weg. Ist der Kunde mit der Ware nicht zufrieden, kann diese zurückgeschickt oder umgetauscht werden, auch wenn bereits Monate oder gar Jahre vergangen sind. Das geht sogar so weit, dass Amazon bei niedrigpreisigen Produkten regelmäßig im Fall des Widerrufs auf die Rücksendung der Ware verzichtet. Solange es um Verkäufe durch Amazon selbst geht, ist dies auch vollkommen ok. Die Kosten für diesen Kundenservice werden natürlich eingepreist und sind von der Gesamtheit der Käufer zu tragen. Dennoch fühlt sich der unzufriedene Käufer im Fall der Fälle abgeholt und gut aufgehoben – das ist gut für Amazons Verkaufszahlen. Doch auch die Marketplace-Verkäufer bekommen die „Kulanz“, welche Amazon gegenüber den Käufern walten lässt regelmäßig zu spüren. Kauft ein Amazon-Kunde die Ware nicht direkt von Amazon, sondern bei einem dritten Verkäufer im Rahmen des Amazon-Marketplace, greift die sogenannte A-bis-z-Garantie von Amazon. Durch dieses Versprechen seitens Amazon sollen Kunden in Bezug auf die Rechtzeitigkeit der Lieferung und den Zustand des gelieferten Artikels abgesichert werden. Mit anderen Worten: Passt etwas in Bezug auf Lieferung und/oder Beschaffenheit des gekauften Artikels nicht, bekommen Amazon-Kunden dadurch die Sicherheit, ihr Geld zurückzuerhalten. In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass Amazon entsprechenden „Garantieanträgen“ der Kunden sehr großzügig abhilft und Zahlungen des Kunden erstattet, obwohl der Verkäufer des Artikels nach der Rechtslage gar nicht in der Pflicht ist. (…) Das Nachsehen hat dann der Marketplace-Verkäufer, da Amazon die Erstattung natürlich nicht auf die eigene Kappe nimmt. Da Amazon bei solchen Verkäufen auch das Payment durchführt, werden die vorgenommenen Erstattungen an die Käufer dem jeweiligen Verkäufer weiter belastet.
BGH schafft Lichtblick
Mit Urteil vom 1.4.2020 (Az.: VIII ZR 18/19) hat der BGH entschieden, dass die von Amazon im Rahmen der A-bis-z-Garantie getroffenen Entscheidungen für die Amazon-Verkäufer nicht bindend sind. (…) Der BGH entschied nun, dass die A-bis-z-Garantie lediglich eine Abrede zwischen Amazon und Käufer darstelle, aber keine Bindungswirkung für den Verkäufer der Ware entfalte. Wenn Amazon im Rahmen dieser Garantie dem Käufer den Kaufpreis erstattet, heißt die folglich nicht, dass dem Verkäufer der Kaufpreis nicht (mehr) zusteht. In der Praxis verliert er den bereits verdienten Kaufpreis zwar wieder, da Amazon ihm die Erstattung an den Käufer weiter belastet. Der Verkäufer sei dann aber nicht gehindert, den Käufer (erneut) auf Zahlung des Kaufpreises in Anspruch zu nehmen, so die Bundesrichter.
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