Person arbeitet an einem Laptop

BAG sieht Diskriminierung: Tarifliche Mehrarbeitszuschläge dürfen Teilzeitkräfte nicht benachteiligen

Das Bundesarbeitsgericht hat eine tarifvertragliche Regelung für unzulässig erklärt, nach der Mehrarbeitszuschläge erst ab der 41. Wochenstunde gezahlt werden – unabhängig davon, ob Beschäftigte in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Eine solche Vorschrift verstoße gegen das Diskriminierungsverbot aus § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Ein Milchspritzer vor schwarzem Hintergrund

Gericht der Europäischen Union urteilte zum Streit der Vegan-Siegel

Wer in der Lebensmittelbranche unterwegs ist, kennt das grĂĽne „V“ der Schweizer V-Label GmbH fĂĽr vegane Produkte. Kaum ein Regal, in dem nicht irgendeine Variation dieses Buchstabens als veganer Wegweiser dient. Das entsprechende Logo ist als internationale Registrierung mit Erstreckung fĂĽr die EU als Gewährleistungsmarke in der EU geschĂĽtzt und seit dem 31.1.2019 eingetragen.

Ein Plattenspieler mit Schallplatte

GEMA siegt gegen OpenAI: ChatGPT verletzt Urheberrechte

(…) Die Verwertungsgesellschaft GEMA hatte gegen zwei Unternehmen der OpenAI-Gruppe geklagt. Streitpunkt: In den KI-Modellen GPT-4 und GPT-4o seien Liedtexte deutscher Urheber gespeichert und teilweise auf Nutzeranfragen fast wortgleich ausgegeben worden – darunter bekannte Songs wie „Atemlos“ von Kristina Bach und „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski.

Eine professionelle Filmkamera

Fehlende Namensnennung: Deutscher Fernsehpreis verletzt Urheberrecht

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Co-Regisseur Pablo Ben Yakov bei der Nominierung der Netflix-Serie „Kaulitz & Kaulitz“ fĂĽr den Deutschen Fernsehpreis 2025 namentlich genannt werden muss. Die Veranstalterin des Preises habe mit der fehlenden Erwähnung gegen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft aus § 13 Satz 1 Urhebergesetz verstoĂźen. Eine tatsächliche Nutzung des Werkes sei dafĂĽr nicht erforderlich (Urt. v. 9.9.2025, Az. 14 O 294/25).