Unter dem Inhalt
  • Home
  • Titelschutz
    • Infos
    • Titelschutz-Auftrag
    • Titel-Archiv
    • Mediadaten & Termine
  • Recherche
    • Infos
    • Titel-Recherche Deutschland
  • Abo
    • Print
    • E-Paper
  • Service
    • Glossar
    • Links
    • Partner
    • FAQs
    • Widerrufsbelehrung
  • Kontakt
  • Home
  • Titelschutz
    • Infos
    • Titelschutz-Auftrag
    • Titel-Archiv
    • Mediadaten & Termine
  • Recherche
    • Infos
    • Titel-Recherche Deutschland
  • Abo
    • Print
    • E-Paper
  • Service
    • Glossar
    • Links
    • Partner
    • FAQs
    • Widerrufsbelehrung
  • Kontakt
Titel-Archiv durchsuchen
  • Allgemein

Bananen-Marke nichtig erklärt: Chiquita-Logo nicht geschützt

von rundydmb_de · Veröffentlicht 19. November 2024 · Aktualisiert 15. November 2024

Wohl nahezu jeder dürfte das Logo der in deutschen Supermärkten vorherrschenden Bananen-Marke Chiquita kennen. Und dennoch: Das blaue Oval mit dem gelben Rand hat nach Ansicht des EuG zu wenig Unterscheidungskraft und kann daher nicht als EU-Marke eingetragen werden.

Das Gericht der europäischen Union hat entschieden, dass das blau Oval mit gelben Streifen der US-Firma Chiquita Brands nicht genügend Unterscheidungskraft besitze, weshalb die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum aus Mai 2023 bestehen bleibt, welches die bereits eingetragene Unions­marke für nichtig erklärt hatte (EuG, Rechtssache T-426/23).

Die bekannte Marke Chiquita Brands aus Florida (USA), in Europa vor allem für seine Bananen bekannt, ließ beim EUIPO das bekannte blau-gelbe Oval als Unionsmarke registrieren. Die Eintragung betraf allerdings nur die ovale blaue Form mit gelben Rand, ohne das Chiquita-Logo und ohne die Frau mit Obstkorb als Hut, die das Logo auf Bananen zusätzlich zieren.

Die eingetragene Marke umfasste dabei mehrere Lebensmittelkategorien, darunter auch frische Früchte und hier insbesondere Bananen.

Im Mai 2020 stellte ein französisches Unternehmen aus Marseille beim
EUIPO einen Antrag auf Nichtigkeitserklärung der Marke, da ihr die Unterscheidungskraft fehle. Drei Jahre später, im Mai 2023, erklärte das EUIPO die Marke dann tatsächlich für nichtig. Dabei beschränkte sich das EUIPO allerdings lediglich auf frische Früchte, einschließlich Bananen. Nach Ansicht des EUIPO besaß die Marke für diese Produkte keine ausreichende Unterscheidungskraft, und Chiquita Brands habe auch nichts anderweitiges nicht nachweisen können.

Chiquita-Logo nicht ausreichend unterscheidungsfähig
Das EuG hat die Klage abgewiesen und bestätigte damit die Nichtigerklärung der Marke durch das EUIPO. Weder die simple ovale Form noch das blau-gelbe Farbschema verleihe der Marke hinreichende Unterscheidungskraft. So entspreche die Form der Marke einer einfachen geome­trischen Figur – einer abgewandelten Ovalform – ohne leicht erkennbare oder einprägsame Merkmale. Zudem würden ovale Etiketten im Bananensektor häufig verwendet, da sie auf gebogenen Früchten, wie Bananen, leichter als andere Formen anzubringen seien. Daher würde diese Form weder die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich ziehen noch helfen, die Herkunft der damit gekennzeichneten Bananen zu erkennen.

Auch das Farbschema sei eine im Handel mit frischen Früchten häufig verwendete Kombination aus Primärfarben. Seine Verwendung mache sie daher weder besonders auffällig noch charakteristisch. Die Farben würden sich somit nicht dazu eignen, die von Chiquita vertriebenen Waren klar zu kennzeichnen.

Kein Nutzungsnachweis durch Chiquita
Chiquita Brands konnte zudem nicht nachweisen, dass ihre eingetragene Marke durch Benutzung im gesamten EU-Raum Unterscheidungskraft erlangt hat. Die vorgelegten Beweise bezogen sich größtenteils auf lediglich vier Mitgliedstaaten. Das Unternehmen legte keine Argumente dar, die belegen würden, dass die Marktsituation für Bananen und andere Früchte in diesen Ländern mit der in den übrigen Mitgliedstaaten vergleichbar sei. Außerdem erlange die farblich gestaltete ovale Form vor allem erst zusammen mit zusätzlichen Bildern oder Wörtern wie „Chiquita“ Unterscheidungskraft.
• www.wbs.legal

Share

Tags: (Rechtssache T-426/23)Bananen-MarkeChiquitaEU-MarkeEuropäischer Gerichtshofgeistiges EigentumGerichtLebensmittelLogoUrteil

Folgen:

  • Nächster Beitrag Axel Springer vs. Werbeblocker: Verletzt AdblockPlus Urheberrecht?
  • Vorheriger Beitrag Geistiges Eigentum: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Kunstwerke im Gebiet der Union zu schützen
Titelschutz-Auftrag
Recherche-Auftrag

Aktuelle Deutschland-Ausgabe

Aktuelle Österreich-Ausgabe

Mehr

→ Firmenporträt einreichen

 

Namestorm

Namensfindung für Marken, Produkte, Unternehmen und Filme.

Tel.: +49 89-27273310
Mail: info@namestorm.de
www.namestorm.de

 

STARKE NAMEN
Mit der Namestorm-Methode Firmen- und Produktnamen entwickeln!


Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Tel.: +49 89-928085 0
Fax: +49 89-928085 85
Mail: mail@schweizer.eu
www.schweizer.eu


rundy Group

Tel.: +49 6021-58 388 0
Fax: +49 6021-58 388 22
Mail: info@rundy.de
www.rundygroup.de


Rechtsanwalt Max-Lion Keller, LL.M. • IT-Recht Kanzlei

IT-Recht

Tel.: +49 89-13 014 330
Fax: +49 89-13 014 336 0
Mail: m.keller@it-recht-kanzlei.de
www.IT-Recht-Kanzlei.de


Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte mbB

Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz (insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Geschmacksmuster- und Urheberrecht) und IT-Recht.

Tel.: +49 711-410 190 30
Fax: +49 711-410 190 59
Mail: info@kpw-law.de
www.kpw-law.de


GRAEF Rechtsanwälte

GRAEF Rechtsanwälte ist spezialisiert auf die High-End Beratung in komplexen Mandaten auf den Gebieten des Medienrechts und des geistigen Eigentums.

Tel.: +49 40-80 600 090
Fax: +49 40-80 600 091 0
Mail: office@graef.eu
www.graef.eu


Patentanwälte GILLE HRABAL & COL.

Patentantwälte in Düsseldorf

Tel.: +49 211-99 689 0
Fax: +49 211-99 689 55
Mail: mail@patentanwaltskanzlei.de
www.patentanwaltskanzlei.de

Schlagwörter

Amazon BGH Bundesgerichtshof Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungsgericht Copyright Datenschutz DSGVO EuG EuGH EUIPO Europäischer Gerichtshof Gericht Gericht der Europäischen Union Landgericht Landgericht Berlin Landgericht Köln Landgericht München I LG Berlin LG Düsseldorf LG Hamburg LG Köln LG München LG München I Marke Markenrecht Markenschutz München Oberlandesgericht OLG Düsseldorf OLG Frankfurt OLG Hamburg OLG Köln OLG München Recht Urheberrecht Urteil Verbraucher Verbraucherrecht Verbraucherschutz Verbraucherzentrale Bundesverband Verwechslungsgefahr Werbung Wettbewerbsverstoß Wettbewerbszentrale
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum

© 2019 rundy media. All rights reserved.