Bei Rewe darf die „Sonne“ nicht mehr scheinen
Die Hofpfisterei hat erfolgreich einen Rechtsstreit gegen Rewe gewonnen. Grund dafür ist die „Sonne“, ein Brot, dessen Name die Bäckerei als Marke schützen ließ. Seitdem darf niemand mehr ein Gebäck „Sonne“ nennen oder diesen Titel mit im Namen tragen. Dies war bei Rewe der Fall, der Großkonzern hatte die „Partysonne“ sowie das „Sonnenkorn“ im Sortiment. Am 6.5.2021 entschied die 17. Handelskammer am Landgericht München I, das Rewe die genannten Namen in Deutschland nicht mehr verwenden darf. Grund für das Urteil ist die zu große Verwechslungsgefahr zwischen der „Sonne“ der Hofpfisterei und den von Rewe als „Partysonne“ und „Sonnenkorn“ vertriebenen Brötchen beziehungsweise Broten.
• rundy