BGH urteilt zum Prämiensparen
Zehntausende Sparer haben mit Spannung nach Karlsruhe geblickt. Nun hat der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Musterfeststellungsklage entschieden, dass die Zinsänderungsklauseln in sogenannten Prämiensparverträgen unwirksam sind (Urteil vom 6.10.2021, Az. XI ZR 234/20). Die Vorinstanz muss jetzt zwar noch den konkreten Referenzzins berechnen. Der BGH machte dem Gericht aber konkrete Vorgaben. (…)
Das bedeutet: Die Verbraucher können Zinsnachzahlungen verlangen. Weiterhin stellten Richter klar, dass die Verjährungsfrist für die Ansprüche auf Zinsnachzahlung erst mit Beendigung des Sparvertrags beginne. Die Ansprüche sind somit in der Regel noch nicht verjährt. Die Zinsen können bis zurück ins Jahr 1994 neu berechnet werden. (…)
Neben dieser Musterfeststellungsklage sind deutschlandweit gerade neun weitere Verfahren anhängig, in denen sich die Verbraucherzentralen insbesondere gegen regionale Sparkassen wenden. Laut Verbraucherzentrale gibt es zudem mehr als 100 Individualklagen. In den Verfahren wurden ähnliche Klauseln verwendet, weswegen das Urteil des BGH eine große Signalwirkung hat.
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