Bildzeichen mit Anspielung auf geografisches Gebiet können rechtswidrig sein
Die Industrial Quesera Cuquerella SL (im Folgenden: IQC) vermarktet drei ihrer Käsesorten mit Etiketten, die das Bild eines Reiters, der den gewöhnlichen Darstellungen von Don Quijote de la Mancha ähnelt, eines abgemagerten Pferdes und von Landschaften mit Windmühlen und Schafen sowie die Begriffe „Quesos Rocinante“ enthalten. Diese Bilder und der Begriff „Rocinante“ beziehen sich auf den Roman „Don Quijote de la Mancha“ von Miguel de Cervantes. Die Stiftung Kontrollrat für die geschützte Ursprungsbezeichnung Queso Manchego (im Folgenden: Stiftung) ist damit beauftragt, diese zu verwalten und zu schützen. Deshalb erhob sie Klage gegen IQC auf Feststellung, dass die Etiketten, die zur Vermarktung dieser drei Käsesorten verwendet werden, einen Verstoß darstellen. Die Stiftung ist nämlich der Auffassung, dass diese Etiketten und Begriffe eine rechtswidrige Anspielung im Sinne der Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel darstellen.
Der EuGH stellte in seinem Urteil vom 02.05.2019 (Az. C-614/17) zunächst fest, dass die Anspielung auf eine eingetragene Bezeichnung durch den Gebrauch von Bildzeichen erfolgen kann. Er betont, dass die Verordnung eingetragene Bezeichnungen vor „jeder Anspielung“ schützt. Der Gebrauch des Wortes „jede“ spiegele den Willen wider, eingetragene Bezeichnungen zu schützen, indem in Betracht gezogen wird, dass eine Anspielung durch einen Wort- oder Bildbestandteil erfolgt. Das entscheidende Kriterium für die Feststellung, ob ein Element auf die eingetragene Bezeichnung anspielt, besteht darin, ob dieses Element geeignet ist, dem Verbraucher das Erzeugnis, das diese Bezeichnung trägt, gedanklich unmittelbar in Erinnerung zu rufen. Es ist Sache des nationalen Gerichts, dies konkret zu beurteilen.
Der EuGH stellt sodann fest, dass die Verwendung von Bildzeichen, die auf das geografische Gebiet anspielen, mit dem eine Ursprungsbezeichnung verbunden ist, eine Anspielung auf diese auch dann darstellen kann, wenn die Bildzeichen von einem in dieser Gegend ansässigen Erzeuger verwendet werden. Dies gilt dann, wenn dessen Erzeugnisse, die den von dieser Ursprungsbezeichnung geschützten Erzeugnissen ähnlich oder mit ihnen vergleichbar sind, von dieser nicht erfasst werden.
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