Blitzer-App: Verbot gilt auch für Beifahrer
Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2023, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23
Leitsatz
Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist auch dann verboten, wenn eine Beifahrerin oder andere Fahrzeuginsaßen die App auf ihrem Handy laufen haben.
Der Fall
Ein Mann war Ende Januar 2022 von Polizisten angehalten worden, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr. Als die Beamten ihn kontrollierten, hat er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Polizisten entdeckten die App dennoch, das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer, die der Mann aber nicht zahlen wollte.
Rechtlich
Nutzungsverbot gilt für alle Fahrzeuginsassen
Die Straßenverkehrsordnung verbietet nicht nur einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Verboten ist auch, so eine App auf dem Handy eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen.
Anmerkung
Der Beschluss zieht § 23 Abs. 1c S. 3 der Straßenverkehrsordnung heran, der bestimmt:
(1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden
• www.kanzlei-prof-schweizer.de