Bräustüberl vs Google – Suchmaschine scheut Verfahren
Der Streit zwischen Suchmaschinen-Gigant Google mit dem Wirt des Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee wurde beigelegt. Der für den 28.8.2019 geplante Termin zur Verhandlung vor dem LG München I wurde aufgehoben (Az. 25 O 13925/18).
Der Fall
Sucht man bei Google beispielsweise nach Restaurants, erhalten Suchende auch Informationen zu den üblichen Wartezeiten der jeweiligen Tages- oder Abendzeit. Doch so gut besucht, wie es im Stoßzeiten-Chart von Google angezeigt wurde, ist es im Herzoglichen Bräustüberl Tegernsee gar nicht. Bei Google aber war die Rede von langen Wartezeiten. Peter Huber, der Wirt des Bräustüberl, verklagte daraufhin Google. Potenzielle Gäste, die sich zuvor informieren, könnten sich in andere Lokalitäten begeben. Zwar verschwand der Google-Chart Mitte Juli, eine Unterlassungserklärung jedoch gab Google nicht ab. Auf Nachfrage des Wirts verwies der Internetriese darauf, dass die dargestellten Wartezeiten auf einem Algorithmus basieren, der nicht veränderbar sei. Nun hat Google mit Schriftsatz ein Anerkenntnis abgegeben und ist so einem Rechtsstreit aus dem Weg gegangen. Google hat den Unterlassungsanspruch anerkannt und um Aufhebung des Termins gebeten. Die Wartezeitenfunktion bleibt gesperrt.
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