Brauerei-Streit um farbenfrohe Etiketten: Paulaner siegt im Spezi-Streit gegen Karlsberg
(…) Die Münchener Brauerei Paulaner hat einen Markenstreit um das Etikett ihrer Spezi-Version gegen die aus dem Saarland kommende Konkurrenz Karlsberg gewonnen. Das Landgericht München I untersagte Karlsberg die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des Etiketts des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks „Brauerlimo“ für die Bundesrepublik Deutschland (LG München I, Urteil vom 25.3.2025, 33 O 14937/23). Die einprägsame „Fünf-Farben-Welle“, die Paulaner für ihr konkurrierendes Cola-Misch-Getränk, das „Paulaner Spezi“, nutze, sei markenrechtlich geschützt.
Karlsberg-Etikett dem Paulaner-Spezi-Etikett zu ähnlich?
Die Paulaner-Brauerei hatte wegen eines – aus ihrer Sicht zu ähnlichen – farblichen Designs der Dosen und Flaschen von Karlsberg Klage erhoben: Karlsberg produziere ihre Cola-Orangen-Limonade, die Brauerlimo, ebenfalls in einer Aufmachung mit fünf Farben im Wellendesign. Diese Aufmachungen übernähmen die wesentlichen Zeichenbestandteile der Marke von Paulaner. Gerade vor dem Hintergrund, dass Verbraucher sich an Produktfarben orientierten, bestehe daher die Gefahr von Verwechslungen mit der Marke von Karlsberg.
Karlsberg hingegen hatte eingewandt, dass viele Produkte im Segment der Limonaden eine farbenfrohe Aufmachung zeigen würden. Zudem gebe es den Grundsatz, dass das angesprochene Publikum in der Regel aus der Farbe eines Produkts nicht auf ein bestimmtes Unternehmen schließe. Die gewählte Farbkombination habe lediglich dekorativen Hintergrund und werde von Verbrauchern nicht als Herkunftshinweis gedeutet. Zudem weise die Aufmachung ihrer Flaschen und Dosen erhebliche Unterschiede zu der Aufmachung der Behältnisse von Paulaner auf. Darüber hinaus trete die von Karlsberg verwendete Farbkombination angesichts der zugleich verwendeten Marken von Paulaner deutlich in den Hintergrund.
Farbgebung für Cola-Mix-Getränke zu ähnlich
Dieser Ansicht folgte nun aber das LG München nicht. Die beanstandete farbliche Gestaltung sowohl in Dosen- als auch in Flaschenform werde von der Verbraucherseite aufgrund der besonderen, ins Auge springenden farblichen Gestaltung jedenfalls auch als Herkunftshinweis aufgefasst.
Für einen herkunftshinweisenden Gebrauch sprechen könne die Ungewöhnlichkeit der Farbe selbst sowie absoluter und relativer Umfang, Positionierung und der Grad der Eigenständigkeit ihres Gebrauchs gegenüber anderen Herkunftskennzeichnungen. Voraussetzung sei, dass Verbraucher bei Cola-Mix-Getränken an die Verwendung von Farben als Kennzeichnungsmittel gewöhnt seien oder die Farbe im Verhältnis zur übrigen Gestaltung als solche in einer Weise hervortrete, dass sie als Kennzeichnungsmittel verstanden werde.
Und dies sahen die Münchener Richter im Spezi-Streit als gegeben an: Die farbliche Gestaltung des Karlsberg-Etiketts nehme einen Großteil der Produktverpackung ein. Die beanstandete Aufmachung stehe dabei auch nicht lediglich in einem räumlichen Zusammenhang mit der weiter als Herkunftshinweis geeigneten Wort- und Bildmarke von Karlsberg, sondern werde flächig auf der gesamten Produktverpackung eingesetzt und diene damit auch nicht lediglich der Untermalung der weiteren Kennzeichen.
Eine solche flächige Nutzung einer Farbkombination werde gerade nicht mehr als reiner Hintergrund oder als dekoratives Element verstanden, sondern vermittele Verbrauchern den Eindruck einer eigenständigen Bedeutung als Kennzeichnungselement. Bestärkt werde dieses Verständnis zusätzlich durch den Umstand, dass Karlsberg ihre Cola-Misch-Produkte umfassend mit den im Spezi-Streit beanstandeten Farben bewerbe. So verwende Karlsberg die Aufmachungen durchgehend auf den Waren selbst, den weiteren Verpackungen sowie auf großflächigen Werbeanzeigen, so das LG. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nicht der erste Spezi-Markenstreit für Paulaner
Der Streit mit Konkurrent Karlsberg ist für die Paulaner-Brauerei nicht der erste markenrechtliche Streit um das „Kult-Getränk“ Spezi. Vor dem Landgericht München I fand bereits 2022 ein Aufsehen erregender Prozess um das Kultgetränk „Spezi“ statt. Die Markenrechte an dem Namen hält nämlich die Brauerei Riegele. Paulaner berief sich im dortigen Prozess auf eine über 50 Jahre alte Vereinbarung. Das LG München I kam mit Urteil vom 11.10.2022 zum Ergebnis, dass die zwischen den Brauereien getroffene Vereinbarung zur Berechtigung der Nutzung der Bezeichnung „PAULANER Spezi“ aus dem Jahr 1974 fortbestehe (Az. 33 O 10784/21). Damit darf seither Paulaner die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ weiter nutzen. Das LG erkannte die Brauerei Paulaner als Rechtsnachfolgerin an. Zudem erachtete es die Vereinbarung von 1974 als weiterhin wirksam und fortbestehend.
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