Bundesamt für Justiz: 2 Millionen Euro Bußgeld gegen Facebook
Seit dem 1.1.2018 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Danach sind die Betreiber großer sozialer Netzwerke dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Andernfalls können bei systematischem Versagen für das Netzwerk unter gewissen Umständen hohe Bußgelder anfallen.
Dem neuen Meldemechanismus wurde sehr kritisch gegenüber getreten, da besonders die Reichweite und Sinnhaftigkeit des neuen Gesetzes unklar und dessen Auswirkungen nur schwierig einschätzbar waren. Zur Beobachtung der Entwicklungen wurden die größten sozialen Netzwerke wie Twitter, Facebook und Google (YouTube als deren Tochtergesellschaft) dazu verpflichtet, halbjährig eine Zahlenmeldung abzugeben. Darin wird unter anderem festgehalten, wie viele gemeldete Beiträge, Kommentare etc. tatsächlich durch das Netzwerk gelöscht wurden. Die ersten Zahlen von Facebook liegen sehr weit unter dem, was nach dem Inkrafttreten des NetzDG erwartet wurde. Insgesamt wurden nur 1704 Beiträge gemeldet, was 886 Beschwerden entspricht. Davon wurden indes lediglich 362 tatsächlich gelöscht. Das sind ca. 21 %. Das Bundesamt für Justiz (BMJV) sah, dass Facebook nur deswegen so wenige Löschanfragen veröffentlicht hat, weil die meisten Anfragen über das Meldesystem nach den eigenen Gemeinschaftsstandards getätigt wurden. Anders als etwa Twitter gibt es bei Facebook zwei Meldesysteme. Die Anzahl der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte sei im veröffentlichten Bericht unvollständig. Die Angaben ergäben kein schlüssiges, transparentes Bild der Prozessabläufe beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, so die Pressemitteilung des BMJV. Facebook kann Einspruch einlegen.
• www.wbs-law.de / rundy