Cookie-Einwilligungspflicht wird festgesetzt
Nachdem der EuGH zum 1.10.2019 eine Einwilligungspflicht für alle technisch nicht notwendigen Cookies bestätigt hatte, schloss sich am 28.5.2020 auch der BGH an. Problem dabei: die geltenden deutschen Vorschriften geben eine ausdrückliche Cookie-Einwilligungspflicht nicht her. (…) Dies soll sich nun ändern. Am 20.5.2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) beschlossen, das mit Geltung ab dem 1.12.2021 eine Einwilligungspflicht für technisch nicht erforderliche Cookies kodifiziert. (…)
Die erstmalig gesetzlich verankerte Cookie-Einwilligungspflicht wird sich aus dem neuen § 25 TTDSG ergeben und sich inhaltlich abweichungslos an die Vorgaben der Cookie-Richtlinie anlehnen. (…) Die notwendigen Cookie-Einwilligungen werden über spezielle, in Internetpräsenzen integrierte Dienste (sog. „Cookie-Consent-Tools“) eingeholt, die als Interface Cookies solange blockieren, bis der Nutzer per Klick seine individuelle Akzeptanz erklärt. Bisher ist der Markt für Cookie-Consent-Tools aber kaum reguliert. Neben rechtskonformen Diensten tummeln sich auch eine Vielzahl von unzureichenden technischen Lösungen im Angebotssegment. Dem will ein neuer § 26 TTDSG entgegenwirken, welcher dem deutschen Gesetzgeber die Kompetenzen zugesteht, per Rechtsverordnung Anerkennungsverfahren für Consent-Tools zu definieren. (…)
• www.it-recht-kanzlei.de