Cookies zu Werbezwecken nur mit aktiver Einwilligung
Lange wurde über dieses Thema in Deutschland debattiert, nun schafft der EuGH mehr Klarheit. Wenn Webseitenbetreiber eine Einwilligung für Cookies benötigen, müssen Nutzer diese aktiv setzen können. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen genügt nicht mehr. Das Urteil gilt explizit auch für die DSGVO. Es könnte dazu führen, dass bald für alle Cookies, die das Nutzerverhalten zu Werbezwecken zu analysieren bzw. tracken, die aktive Einwilligung des Nutzers nötig ist. Dann müssten viele Webseitenbetreiber ihre Praxis ändern. (…)
Der Europäische Gerichtshof hat in umstrittenen Fragen des Schutzes der Privatsphäre im digitalen Raum sowie auch im Datenschutzrecht Klarheit geschaffen (Urt. v. 1.10.2019, Az. C-673/17):
Wenn Webseitenbetreiber eine Einwilligung für Cookies benötigen, müssen Nutzer diese aktiv setzen können. Eine Einwilligung durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, gilt nicht als wirksam erteilte Einwilligung. Auch die Betätigung einer Schaltfläche für die Teilnahme an einem Gewinnspiel sei keine wirksame Einwilligung des Nutzers in die Speicherung von Cookies. Diese Vorgaben zur Einwilligung gelten sowohl für die ePrivacy- bzw. Cookie Richtlinie, als auch für die Datenschutzgrundverordnung. Der EuGH betont dabei, dass diese drei Gesetze einheitlich auszulegen sind. Darüber hinaus müssten die Webseiten in diesen Fällen gegenüber den Nutzern u. a. über Angaben zur Funktionsdauer der Cookies informieren und sagen, ob Dritte auf den Cookie Zugriff erhalten. Schließlich ist es für die Anwendbarkeit der ePrivacy-Richtlinie irrelevant, ob mit dem gesetzten Cookie nun personenbezogene Daten erhoben werden oder nicht – sie gilt in beiden Fällen.
Hintergründe zum Fall
Geklagt hatte der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv). Im Jahr 2013 hatte die deutsche Planet49 GmbH bei Online-Gewinnspielen zu Werbezwecken ein Ankreuzkästchen mit einem voreingestellten Häkchen verwendet. Internetnutzer, die an einem solchen Gewinnspiel teilnehmen möchten, sollten darüber ihre Einwilligung in das Speichern von Cookies zu Werbezwecken erklären. (…) Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien zur Erkennung von Nutzern. Anbieter einer Website speichern sie auf dem Computer des Nutzers. Es gibt verschiedene Arten von Cookies. (…)
• www.wbs-law.de