Designermarke ohne Designer täuschend?
(…) Der französische Modedesigner Jean-Charles de Castelbajac gründete 1978 ein nach ihm benanntes Modeunternehmen. Das Unternehmen besaß die Marke „JC de Castelbajac“ und vertrieb unter anderem Bekleidung für Damen, Herren und Kinder. Der Designer entwarf die Kollektionen selbst.
Als das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geriet und zahlungsunfähig wurde, kaufte die Firma PMJC im Jahr 2011 alle Vermögenswerte auf. Dazu gehörten auch die Markenrechte an „JC de CASTELBAJAC“. Der Designer blieb noch einige Jahre an Bord und arbeitete bis Ende 2015 für das neue Unternehmen.
Danach trennten sich die Wege. Jean-Charles de Castelbajac gründete eine neue Firma namens Castelbajac Créative und setzte seine kreative Arbeit dort fort. PMJC sah darin eine Verletzung seiner Markenrechte und verklagte den Designer im Jahr 2018.
Der Designer wehrte sich mit einem Gegenangriff und forderte, dass PMJC die Markenrechte an seinem Namen verlieren solle. Seine Begründung: PMJC habe die Marke so benutzt, dass Kunden glaubten, er stecke noch hinter den Designs, obwohl dies nicht mehr der Fall war.
Ein besonders schwerwiegender Punkt kam hinzu. PMJC hatte auf den unter der Marke „JC de CASTELBAJAC“ verkauften Kleidungsstücken Muster und Verzierungen verwendet, die eindeutig aus der gestalterischen Handschrift von Jean-Charles de Castelbajac stammten. Tatsächlich gehörten die Rechte an diesen Designs noch dem Designer selbst. Sie waren bei der Übernahme nicht mit übertragen worden. Zwei Gerichte stellten rechtskräftig fest, dass PMJC damit das Urheberrecht von Jean-Charles de Castelbajac verletzt hatte. Mit anderen Worten kopierte PMJC die kreative Handschrift des Designers, ohne dazu berechtigt zu sein, und verkaufte die Produkte unter dessen Namen.
Das Berufungsgericht Paris gab dem Designer Recht und entzog PMJC die Markenrechte teilweise. Das Gericht befand, dass PMJC die Marke täuschend eingesetzt habe, da die Kunden den Eindruck gewinnen mussten, Jean-Charles de Castelbajac sei noch für die Designs verantwortlich. PMJC legte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel beim höchsten französischen Gericht, der Cour de cassation, ein. (…) Da sich die Cour de cassation nicht sicher war, (…) legte sie die Frage dem EuGH vor.
In seinem Urteil vom 18.12.2025 – Az. C-168/24 hat der EuGH entschieden, dass eine Designermarke aberkannt werden kann, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände so genutzt wird, dass der durchschnittliche, aufmerksame Verbraucher irrtümlicherweise annimmt, der Designer habe an der Gestaltung der Produkte mitgewirkt.
Als Beispiele für eine Täuschung nennt das Gesetz die Art, die Beschaffenheit und die geografische Herkunft von Waren. Der EuGH hat jedoch klargestellt, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist. Auch über andere Eigenschaften kann eine Marke täuschen. Dazu gehört insbesondere die Frage, wer ein Produkt entworfen hat. Der EuGH hat hierfür den Begriff der „kreativen Herkunft“ geprägt. Gerade bei Mode kann die Frage, welcher Designer hinter einer Kollektion steht, für die Kaufentscheidung von erheblicher Bedeutung sein. (…)
• kpw.law