DocMorris klagt erfolglos
Mit Urteil vom 17.7.2019 hat das LG Düsseldorf (15 O 436/16) die Schadensersatzklage der Versandapotheke DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein über knapp 14 Millionen Euro abgewiesen.
Die Versandapotheke hatte im Rahmen verschiedener Werbemaßnahmen mit Gutscheinen (…) um Kunden geworben. Die Apothekerkammer war der Ansicht, dass dieses Vorgehen gegen die für Arzneimittel bestehende Preisbindung verstoße. Sie erwirkte deshalb in mehreren Fällen einstweilige Verfügungen und ließ der Versandapotheke die Werbemaßnahmen untersagen.
Die Versandapotheke argumentierte vor dem Landgericht Düsseldorf, aufgrund eines zwischenzeitlich ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stünde fest, dass die Werbemaßnahmen zulässig gewesen und die Verbotsverfügungen daher zu Unrecht ergangen seien. (…) Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die betroffenen einstweiligen Verfügungen trotz der Entscheidung des EuGH zu Recht ergangen sind und die Apothekerkammer Nordrhein deshalb keinen Schadensersatz zahlen muss. (…)
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