Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Black Friday weiterhin geschützte Marke

Die Black Friday GmbH, Betreiberin des Portals blackfridaysale.de, begrüßt die mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs gewonnene Rechtssicherheit [Beschluss vom 27. Mai 2021 (BGH, I ZB 21/20), Anm. d. Red.]. Der BGH hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt. Danach bleibt die Marke „Black Friday“ in Bezug auf alle für sie eingetragenen Waren und einen Großteil der eingetragenen Dienstleistungen weiterhin geschützt und muss beachtet werden. Die Black Friday GmbH verfügt über die exklusiven Nutzungsrechte mit dem Recht zur Unterlizenzierung an Dritte.

Die Black Friday GmbH hat sich im Jahr 2016 die exklusiven Markennutzungsrechte der Wortmarke Black Friday gesichert, „um unseren teilnehmenden Händlern Rechtssicherheit garantieren zu können“, informiert Geschäftsführer Konrad Kreid.

Obwohl es in Summe 15 Löschungsanträge gab, war das Bundespatentgericht bereits in 2019 von der Schutzwürdigkeit der Marke überzeugt. „Als 2013 die Wortmarke Black Friday in Deutschland eingetragen wurde, brachte der wesentliche Teil des deutschen Verkehrs den Namen Black Friday nicht mit Rabattaktionen in Verbindung“, so Kreid. Diese Ansicht hat nun auch der Bundesgerichtshof in der aktuell finalen Entscheidung bekräftigt.

Die Markeninhaberin, die Super Union Holdings Ltd., muss sich auch weiterhin gegen Verletzungen ihrer Markenrechte zur Wehr setzen. „Das ist üblich und sogar notwendig, denn wer seine Marke nicht entsprechend durchsetzt, dem drohen Schutzeinbußen oder gar der Verlust der Markenrechte“, erklärt Kreid. Zudem ist es der Markeninhaberin wichtig, die Interessen der Händler zu schützen, die Lizenzen für die Verwendung der Marke legal erstanden haben. (…)
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