EU-Parlament lehnt Änderungsantrag 171 ab: „Käse-Alternative“ hat weiterhin Bestand!
(…) Der umstrittene Änderungsantrag 171, der im Oktober 2020 vom EU-Parlament beschlossen wurde, sah weitreichende Verschärfungen des Bezeichnungsschutzes für Milchprodukte vor. Seitdem befürchteten viele vegane Lebensmittelhersteller extreme Einschränkungen in der Vermarktung ihrer Alternativprodukte. So war mit dem Änderungsantrag beispielsweise vorgesehen, dass ein pflanzliches Lebensmittel nicht mit Bezug auf Kuhmilch beschrieben werden oder etwaige CO2-Bilanzen des veganen mit dem tierischen Produkt verglichen werden darf. Auch sollte die Verwendung von ähnlichen Bildern und Verpackungen, die möglicherweise Verwechslungen mit denen tierischer Produkte hätten hervorrufen können, verboten werden.
Gegen dieses Vorhaben erhoben sich schnell viele Hersteller veganer Produkte, aber auch Verbraucherschutzorganisationen, Umweltschutz-Initiativen und vegane Vereine. So entstand unter anderem eine Petition mit über 450 000 Unterschriften gegen den umstrittenen Änderungsantrag. Diesen zog das EU-Parlament jetzt zurück und gab damit den vielen Bedenken hinsichtlich der tiefgreifenden Einschränkungen nach.
Vor allem für die Hersteller besteht damit nun Rechtssicherheit in der Kennzeichnung ihrer pflanzlichen Milch-, Joghurt-, Butter-, Käse- und Sahnealternativen. Zudem fällt damit auch ihre Sorge weg, ihre klar als Pflanzenprodukte gekennzeichneten Verpackungen vom Markt nehmen zu müssen. Nicht zuletzt profitieren auch die Verbraucher von dieser Entscheidung des EU-Parlaments: Ihnen wird der Zugang zu den pflanzlichen Produkten nicht mehr zwangsläufig durch die Schaffung unbekannter Fantasienamen unnötig erschwert. (…)
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