EU-Parlament zur Agrarreform: Kein Namensverbot für Veggie-Burger und vegane Wurst
(…) Veggie-Steaks, Veggie-Burger oder Veggie-Würste können weiterhin unter Verwendung dieser Begriffe vertrieben werden. So entschied das EU-Parlament am Freitag, den 23.10.2020. Ursprünglich hatten die Hersteller und Händler vegetarischer und veganer Lebensmittel mit dem Schlimmsten gerechnet.
Auf Druck der Agrarverbände hatte der Landwirtschaftsausschuss des Parlaments zwei umstrittene Gesetzesentwürfe ins Plenum eingebracht. Befürworter des Entwurfs zur eingeschränkten Verwendung der Begriffe Burger, Wurst oder Steak im Zusammenhang mit Veggie-Produkten behaupteten, die Anbieter von vegetarischen oder veganen Ersatzprodukten würden „Fleischbezeichnungen kapern“. Die Benutzung der Begriffe bei rein pflanzlichen Produkten würde Verbraucher innerhalb der EU nur verwirren.
Der andere Gesetzesentwurf zielte darauf ab, bestehende Beschränkungen für milchbezogene Bezeichnungen zu erweitern. Begriffe wie „Mandelmilch“ und „veganer Käse“ sind in der EU bereits verboten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits in einem Urteil von 2017 entschieden. Der zweite Gesetzesentwurf sollte darüber hinaus die Verwendung der beschreibenden Begriffe „Joghurt-Art“ und „Käsealternative“ für Milchalternativen einschränken. Diesen wiederum segnete das EU-Parlament ab. Milchalternativen dürfen nun nicht mehr mit dem jeweiligen Milchprodukt und den Wortteilen „-geschmack, -ersatz, Art oder Alternative“ bezeichnet werden. Eine unnötige Einschränkung, so die Meinung vieler Verbraucherschutzorganisationen. (…)
• www.wbs-law.de