EuGH – Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen
Arbeitgeber in der EU müssen zukünftig eine systematische Zeiterfassung ihrer Arbeitnehmer einrichten. Der EuGH hat die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, eine entsprechende Regelung zu treffen. Das soll Arbeitnehmern helfen, ihre Rechte auf eine Begrenzung der Arbeitszeit sowie Ruhezeiten auch wirklich durchzusetzen. Zukünftig müssen die EU-Mitgliedstaaten alle Arbeitgeber verpflichten, eine systematische Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer einzurichten. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am Dienstag entschieden (Urt. v. 14.5.2019, Az. C-55/18). Eine bloße Erfassung der Überstunden, wie es in Deutschland häufig üblich ist, reicht nicht aus. Die Grundrechtecharta der Europäischen Union und die Arbeitszeitrichtlinie würden zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit verpflichten. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten eingehalten würden. Dies sei aber für Arbeitnehmer unerlässlich, um ihre Ansprüche auf Ruhezeiten effektiv durchzusetzen. Das Urteil könnte große Auswirkungen auch auf deutsche Arbeitgeber haben. Denn häufig werden die Arbeitszeiten nicht systematisch erfasst.
Spanischer Gerichtshof ruft EuGH an
Im Fall, um den es ging, hatte eine spanische Gewerkschaft die auch in Spanien tätige Deutsche Bank verklagt, damit diese nicht nur die geleisteten Überstunden, sondern die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfasse. Der Arbeitgeber berief sich auf die spanische Rechtsprechung, wonach die Erfassung der Überstunden ausreiche. Diese Auslegung der Rechtslage hielt der Nationale Gerichtshof von Spanien nicht mit dem Unionsrecht für vereinbar und legte die Frage daher dem EuGH vor. Dabei argumentierte der spanische Gerichtshof folgendermaßen: Fakt ist, dass 53,7 % der in Spanien geleisteten Überstunden nicht erfasst werden. Auch das Ministerium für Beschäftigung und soziale Sicherheit halte zur Feststellung, ob Überstunden geleistet worden seien, für erforderlich, die Zahl der gewöhnlich geleisteten Arbeitsstunden genau zu kennen. Ohne die Erfassung der Arbeitszeiten verlören sowohl Arbeitnehmer als auch Gewerkschaften ein wesentliches Beweismittel für tatsächlich geleistete Überstunden. So könne das spanische Recht nicht gewährleisten, dass die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts ausreichend geschützt seien.
EuGH: Arbeitgeber müssen Arbeitszeit systematisch erfassen
Der EuGH hat dem spanischen Gerichtshof nun Recht gegeben. Die europäischen Regelungen verpflichten Arbeitgeber zu einer systematischen Arbeitszeiterfassung. Jeder Arbeitnehmer habe das durch die Charta verbürgte Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. (…)
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