EuGH bestätigt Löschung: „Malle“ ist keine Marke mehr!
Ein Unternehmer aus Hilden hatte sich schon 2002 die Rechte am Begriff „Malle“ beim Europäischen Markenamt (EUIPO) gesichert. 2019 mahnte er u. a. Discobetreiber, Partyveranstalter und auch Blogger ab. Nun bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) letztinstanzlich die Löschung der Marke. Die zusätzlich in Deutschland gehaltene Marke hat der Inhaber mittlerweile auslaufen lassen. „Malle“ ist damit keine geschützte Marke mehr.
Mit Beschluss vom 17.6.2022 (Az. C‑145/22 P) ließ der EuGH das Rechtsmittel gegen eine Entscheidung zur Löschung der Unionsmarke „Malle“ nicht zu. Damit ist die Löschung der Marke aus dem Europäischen Markenregister endgültig.
Im vergangenen Jahr ging der Hildener Unternehmer Jörg Lück, seines Zeichens u. a. Produzent der Ballermann-Größen Tim Toupet und Mickey Krause, gegen mehr als 80 Veranstalter und sonstige Verwender des Begriffs „Malle“ vor. Er hatte sich den Begriff europaweit für vier Klassen schützen lassen. (…) Zu seinen Lizenznehmern gehörte etwa Peter Wackel (Song: „I love Malle“).
Veranstalter von „Malle-Partys“ werden abgemahnt
Die Verwender erhielten eine Abmahnung, in der sie dazu aufgefordert wurden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, einen Lizenzvertrag abzuschließen und Anwaltskosten in Höhe von 1822,96 Euro zu zahlen. Auch Discobetreiber aus Erlangen und Holger Seyfried, Betreiber des Reiseblogs „Reisetiger“, erhielten Abmahnungen. Seyfried und der Erlanger Unternehmer stellten daraufhin Anträge beim EUIPO, die EU-Marke für nichtig erklären zu lassen. Über den Antrag des Diskothekenbetreibers hatte das EUIPO zuerst entschieden und diesem stattgegeben.
Lück legte daraufhin Rechtsmittel vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) ein – ohne Erfolg. Auch die Beschwerde vor dem Gerichtshof der Europäischen Union scheiterte nun.
Malle = Mallorca
Das EUIPO, dessen Entscheidung nun damit nun letztinstanzlich bestätigt ist, stützte sich zur Begründung auf die Verwendung des Wortes „Malle“ im alltäglichen Sprachgebrauch. Maßgeblich war, ob „Malle“ eine geographische Angabe darstellt, da solche Angaben nicht als Marke schutzfähig sind. So hätte etwa „Mallorca“ definitiv nicht als Marke geschützt werden können. Doch versteht das deutschsprachige Publikum „Malle“ als geographischen Hinweis auf die Balearen-Insel Mallorca oder vielmehr als eine bestimmte Stilrichtung für Musik und Partys? Das EUIPO entschied: eindeutig als Hinweis auf die Mittelmeerinsel. Diese Einschätzung stützte das EUIPO unter anderem auf den Duden, in dem „Malle“ als „Kurzwort für Mallorca“ geführt wird. Dies entspreche auch dem tatsächlichen Sprachgebrauch der Deutschen. Darüber hinaus hatte der abgemahnte Unternehmer aus Erlangen einen Berg Presseartikel vorgelegt, aus denen sich ergab, dass „Malle“ auch schon vor der Markenanmeldung im Jahr 2002 als Abkürzung für Mallorca gebraucht worden war. (…)
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