Ex-Mitarbeiter von RT DE darf Enthüllungsbuch veröffentlichen
(…) Der ehemalige Mitarbeiter der deutschsprachigen Konzerntochter eines russischen Medienunternehmens darf sein Buch veröffentlichen, in dem er Interna des Unternehmens und seiner Mitarbeiter schildert. Das hat das OLG Frankfurt (…) entschieden (Urteil v. 19.5.2022, Az. 11 U 115/21; 11 W 32/21).
Im Frühjahr 2021 veröffentlichte der ehemalige Mitarbeiter der deutschen Konzerntochter des russischen Medienunternehmens RT im Internet ein Buch, in dem er sich kritisch mit der Arbeit, der politischen Ausrichtung und einzelnen journalistischen Aktivitäten des Medienhauses auseinandersetzt. (…) In seinem Buch geht es auch um einen Spezialauftrag, den der ehemalige Mitarbeiter anlässlich der medizinischen Behandlung des Regimekritikers Nawalny in der Berliner Charité nach einem missglückten Anschlag auf ihn erhalten hat. Das Medienunternehmen, das sich bislang erfolglos um eine Sendelizenz in der Europäischen Union bemüht hat, wollte dem Autor die Veröffentlichung des gesamten Buches in der Erst- sowie in der Zweitauflage, zumindest aber einzelner Äußerungen, Abbildungen und Ablichtungen sogenannter Chat-Verläufe von Mitarbeitern verbieten. Das LG Frankfurt a. M. untersagte dem Autor, einzelne Äußerungen aus dem Buch zu wiederholen, weil es sich um nicht erwiesene Tatsachenbehauptungen handele. Für den Großteil der Äußerungen, die Abbildungen oder gar für das gesamte Buch kam dagegen, so das LG, ein Verbot nicht in Betracht, weil darin Wertungen ausgesprochen würden, die von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit des Verfassers erfasst seien. (…)
• www.wbs-law.de