facebook gegen Facegirl
Eine direkte Verwechslungsgefahr besteht zwar nicht, wohl aber kann aufgrund der erhöhten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke facebook eine mittelbare Verwechslungsgefahr nicht ausgeschlossen werden, so das schweizerische Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27.5.2020 (Az: B – 6921/2018). Die Verbindung des schweizerischen und des deutschen Rechts bestimmt das Luganer Abkommen.
Das Lugano-Übereinkommen (Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – LugÜ) ist ein Ende 2007 unterzeichnetes Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island. Das Übereinkommen will Urteile der Gerichte anderer Mitgliedsstaaten mit denen nationaler Gerichte weitgehend gleichstellen.
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