Geblitzte haben Anspruch auf faires Verfahren
Wer geblitzt wurde und ein Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit bekommt, darf die Messdaten von Blitzern einsehen und überprüfen. Das hat das BVerfG in Karlsruhe entschieden. Damit stärkt das Gericht die Rechte von tausenden Betroffenen.
Wer Geblitzt wurde, muss im Nachhinein den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung überprüfen können. Andernfalls hat man keine Möglichkeit, sich vor Gericht zu verteidigen und muss sich blind auf das vom jeweiligen Gerät ausgegebene Messergebnis verlassen. Dass das nicht sein kann, versteht sich eigentlich von selbst. Leider gehört die Problematik jedoch zum Alltag. Daher ist der nun ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) von enormer Wichtigkeit.
Das BVerfG entschied, dass Betroffene eines Bußgeldverfahrens auch Rohdaten der Messgeräte einsehen können müssen. Ansonsten sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Beschl. v. 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18). Die
Folge: Der Bußgeldbescheid ist rechtswidrig ergangen. (…)
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