Geringe Verfremdung bringt nichts

Das BVGer hat in einem Urteil vom 31.7.2019 (Az. B-120/2019) entschieden, dass die Abwandlung in eine bekannte ausländische Sprache markenrechtlich nichts bringt.
„Ingres News“ hat in seiner neuen Ausgabe soeben auf diese Entscheidung hingewiesen: „old“ und „school“ sind zum englischen Grundwortschatz zu zählen und werden verstanden. Deshalb werden trotz der geringfügigen Verfremdung („skool“ statt „school“) OLD SKOOL von den relevanten Verkehrskreisen ohne Weiteres mit dem gefestigten Sprachgebrauch „nach alter Schule“ gleichgesetzt. Das Zeichen OLD SKOOL beschreibt mithin die Waren in anpreisender Weise im Sinne eines Hinweises auf deren Materialwahl, deren Form und Farbgestaltung als Stil nach Alter Schule.
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