Glossar

Titelschutz in Deutschland:

Titelschutz erfolgt in Deutschland über die §§ 5 und 15 Markengesetz vom 1.1.1995. Ein kennzeichnungskräftiger Titel ist bereits mit dem Erscheinen des Werkes (Buch, Zeitschrift, Film etc.) geschützt – ohne dass es einer Registrierung oder sonstigen Formalität bedarf. Eine Vorverlegung dieses Schutzes durch eine Titelschutz-Anzeige noch vor Erscheinen des Titels ist jedoch äußerst sinnvoll, um bereits während der Planungsphase des Werkes Rechtssicherheit in Bezug auf den Namen des Werkes zu bekommen (nicht ausreichend ist eine öffentliche Ankündigung oder Pressemitteilung). Wichtig ist, dass das Werk innerhalb angemessener Frist nach Schaltung der Titelschutz-Anzeige, in der Regel nach fünf bis sechs Monaten, auf den Markt kommt, also veröffentlicht wird. Ansonsten erlischt der Titelschutz und der Titel wird wieder frei.


Markenschutz:

Der Werktitel ist ebenso wie die Marke eine Produktkennzeichnung. Anders als die Marke unterscheidet er aber das Werk nicht nach seiner Herkunft, auf die durch den Namen des Verlegers, Produzenten oder Autors hingewiesen wird, sondern nach Inhalt und Beschaffenheit. Der Werktitel wird nur gegen unmittelbare Verwechslungsgefahren im engeren Sinne geschützt. Die Marke ist hingegen jegliche Verwechslungsgefahren geschützt, d.h. der Schutzkreis ist viel weiter zu ziehen als beim Titel.


Titelschutz-Anzeige:

Das „rundy Titelschutz-Journal“ bietet die Möglichkeit der Schaltung von Titelschutz-Anzeigen gemäß den Paragraphen 5 sowie 15 des deutschen Markengesetzes. Eine Titelschutz-Anzeige schützt die Titel von Druckschriften (z. B. Bücher, Printmedien), Film-, Ton- und Bühnenwerken sowie Software-Produkten und Websites gegenüber der Verwendung des gleichen oder eines ähnlichen Titels durch eine andere Partei. Um wirksam zu sein, muss die Titelschutz-Anzeige in einem dafür üblicherweise benutzten Medium und damit in branchenüblicher Weise erfolgen. Das „rundy Titelschutz-Journal“ ist ein solches Medium – wie auch ein rechtskräftiges Urteil vom 11.12.2003 ausdrücklich bestätigt.


Titelschutz-Auftrag:

Das „rundy Titelschutz-Journal“ bietet Ihnen u. a. folgende Leistungen an:
– Schaltung einer Titelschutzanzeige (1. Titel: 115,- Euro; jeder Folge-Titel innerhalb der Anzeige: 25,- Euro);
– Schaltung einer Kombi-Titelschutzanzeige für die Länder Deutschland und Österreich  (1. Titel: 190,- Euro; jeder Folge-Titel innerhalb der Anzeige: 40,- Euro);
– Wiederholungs-Anzeige: Titelschutzanzeigen werden ca. fünf Monate nach Veröffentlichung erneut im Titelschutz-Journal veröffentlicht. Dies ist sinnvoll, wenn Ihr Werk (Buch, Film, CD etc.) bis dahin noch nicht am Markt erschienen ist, da ansonsten der reguläre Titelschutz nach ca. fünf bis sechs Monaten verfällt.


Titelrecherche:

Die Titel-Recherche untersucht einzelne bzw. alle Mediensparten auf Überschneidungen mit Ihren Recherchevorgaben.
Als Ergebnis erhalten Sie identische oder im Umfeld verwendete Titel. Basis der Recherche ist eine Datenbank aus mehr als 5 Millionen Titeln aus den Bereichen Printmedien, Fernseh-, Film-, Videotitel, Tonträger und Software.


Wortmarken:

Wortmarken können aus einem oder mehreren Worten bestehen. Insofern sind alle Bestandteile und Silben der Wortmarke auf Identität oder, besser noch, auf Ähnlichkeit mit bereits registrierten oder angemeldeten Wortmarken zu untersuchen.
Basis hierfür ist das amtliche Register des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA in München (für nationale, deutsche Marken), das Register der EU-Gemeinschaftsmarken des HABM in Alicante, das Register der IR-Marken der WIPO in Genf und/oder die nationalen Register der zu überprüfenden Länder.


Namensfindung:

Als Experten für Namensfindung (er)findet unsere Partner-Agentur „Namestorm“  neue Produktnamen, Markennamen, Firmennamen sowie Filmtitel, Medientitel und auch Werbeslogans.


Anwaltskanzlei:

Für professionelle rechtliche Beratung zum Thema Markenrecht, Urheberrecht und für die Auswertungen Ihrer Recherchen finden Sie eine Auswahl an Anwaltskanzleien in unserer Partnerrubrik.


Titel schützen:

Das „rundy Titelschutz-Journal“ schützt Ihre Titel für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film, Software und Internet durch eine Titelschutz-Anzeige nach §§ 5, 15 Markengesetz! In Österreich schützt das „Titelschutzjournal Österreich Ihre Titel nach § 80 (Urheberrechtsgesetz) sowie § 9 (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).


Markenrecherche:

Sie können für Ihren Markennamen oder Firmennamen Schutz durch eine Markeneintragung / Markenregistrierung erlangen. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft jedoch nicht, ob schon ältere identische oder ähnliche Markenregistrierungen / Markeneintragungen oder auch Markenanmeldungen vorliegen. Bevor Sie Ihren Firmennamen anmelden bzw. Ihren Firmennamen schützen lassen, sind deswegen ausführliche Recherchen unerlässlich, um die Gefahr teurer Konflikte mit älteren Markeneintragungen oder Markenanmeldungen zu vermeiden.


Titelschutz-Journal Deutschland:

Das „rundy Titelschutz-Journal“ schützt Ihre Titel für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film, Software und Internet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch eine Titelschutz-Anzeige nach §§ 5, 15 Markengesetz! Das Journal erscheint wöchentlich in einer Auflage von ca. 3.700 Exemplaren.


Titelschutz-Journal Österreich:

Das „Titelschutz-Journal Österreich“ schützt Ihre Titel für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film, Software und Internet innerhalb der Republik Österreich durch eine Titelschutz-Anzeige gemäß § 80 des Österreichischen Urheberrechts und § 9 UWG! Das Journal erscheint 14-tägig in einer Auflage von ca. 1.200 Exemplaren.


Werktitel:

Titelschutz ist der urheberrechtliche Schutz von Namen oder Bezeichnungen von Werken (Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken). Der Werktitel ist ebenso wie die Marke eine Produktkennzeichnung, er unterscheidet das Werk aber nicht nach seiner Herkunft, sondern nach seinem Inhalt und seiner Beschaffenheit.


Recherche-Auftrag:

Das „rundy Titelschutz-Journal“ bietet Titel-Recherchen ab 90,- Euro sowie Komplett-Recherchen (Wortmarken- + Titel-Recherche) ab 310,- Euro an.
In diesem Bereich kooperiert das „rundy Titelschutz-Journal“ mit einem der führenden Unternehmen im Bereich Titel-, Marken- und Unternehmensrecherchen in Deutschland, der EuCor GmbH & Co. KG.
Die Titel-Recherchen werden in einzelnen bzw. allen Sparten (Print, TV, Film, Video, Tonträger, Software) durchgeführt und kosten ab 90,- Euro.
Die Komplett-Recherchen (Wortmarken- + Titel-Recherchen) umfassen 4 frei wählbare Warenklassen und kosten ab 310,- Euro.


Marke schützen:

Der Werktitel ist ebenso wie die Marke eine Produktkennzeichnung. Anders als die Marke unterscheidet er aber das Werk nicht nach seiner Herkunft, auf die durch den Namen des Verlegers, Produzenten oder Autors hingewiesen wird, sondern nach Inhalt und Beschaffenheit. Titel können aber auch als Marken nach den Voraussetzungen des Markenschutzes geschützt werden. Dies kann die Verwertung des Titels in anderen Produktkategorien im Wege des Merchandising erleichtern. Zu beachten ist aber, dass der Markenschutz wesentlich strengere Maßstäbe hinsichtlich Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis als der Titelschutz an einen Titel stellt. Darüber hinaus setzt der Schutz einer Marke regelmäßig die Eintragung in das Markenregister voraus.


Buchtitel:

Durch die Schaltung einer Titelschutz-Anzeige im „rundy Titelschutz-Journal“ und / oder im „Titelschutz-Journal Österreich“ können Sie – noch in der Planungsphase – Schutz für Ihre Buchtitel erlangen, Monate bevor das tatsächliche Werk auf dem Markt publiziert wird. Dies verhindert, dass Dritte diesen Buchtitel vorher für sich schützen und bietet somit Rechts- und Produktionssicherheit.


Markengesetz:

Das deutsche Markengesetz schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben (§ 1). Das Markengesetz schließt ergänzenden Schutz nach anderen Vorschriften nicht aus (§ 2).
Schutzfähige Marken (§ 3) sind Zeichen, Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, die Form einer Ware, ihre Verpackung sowie andere Aufmachungen mit Farben und Farbzusammenstellungen. Marken müssen zudem unterscheidbar sein, dürfen nicht gegen die guten Sitten oder öffentliche Ordnung verstoßen, keine Hoheitszeichen (Wappen, Fahnen, Siegel etc.) von Staaten oder Kommunalverbänden tragen, keine Täuschungen des Publikums enthalten oder allgemein übliche Sprachwendungen o. ä. verwenden.
Damit eine Marke geschützt werden kann, muss diese ins Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen werden. Eine Marke kann auch dann Schutz genießen, wenn sie durch die Benutzung im gewerblichen Verkehr eine sogenannte Verkehrsgeltung erworben hat.
Der Markenschutz kann von natürlichen und juristischen Personen sowie von rechtsfähigen Personengesellschaften geltend gemacht werden (§ 7).


Urheberrecht:

Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht, das die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem Geisteswerk schützt. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechts.


Filmtitel:

Durch die Schaltung einer Titelschutz-Anzeige im „rundy Titelschutz-Journal“ und / oder im „Titelschutz-Journal Österreich“ können Sie – noch in der Planungsphase – Schutz für Ihre Filmtitel erlangen, Monate bevor das tatsächliche Werk auf dem Markt publiziert wird. Dies verhindert, dass Dritte diesen Filmtitel vorher für sich schützen und bietet somit Rechts- und Produktionssicherheit.


Softwaretitel:

Durch die Schaltung einer Titelschutz-Anzeige im „rundy Titelschutz-Journal“ und / oder im „Titelschutz-Journal Österreich“ können Sie – noch in der Planungsphase – Schutz für Ihre Softwaretitel erlangen, Monate bevor das tatsächliche Werk auf dem Markt publiziert wird. Dies verhindert, dass Dritte den Titel Ihrer Software vorher für sich schützen und bietet somit Rechts- und Produktionssicherheit.


Titelschutz in Österreich:

Der Titelschutz erfolgt in Österreich maßgeblich über das Urheberrechtsgesetz sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dort wird in § 80 bzw. § 9 der Werktitel, so die gebräuchliche Bezeichnung, umfassend geschützt. Unter Werktiteln, die als geschäftliche Bezeichnungen Schutz genießen, versteht das Gesetz die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Werken der Literatur oder Kunst:
– Druckschriften (Bücher, Buchreihen, Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge etc.)
– Untertiteln, Supplements, Titeln von Rubriken
– Filmwerken (z.B. Fernsehsendungen, Fernsehsendereihen)
– Tonwerken (Partituren — unabhängig davon, ob neben Noten auch Text vorhanden ist —, Rundfunksendungen und -sendereihen)
– Bühnenwerken (Theaterstücke, Opern, Operetten, Musicals, Messen)
– Softwareprogrammen, Internetseiten, Computerspielen
– Spielen

– oder sonstigen vergleichbaren Werken


Firmenname:

Ein Firmenname muss über Unterscheidungskraft d. h. Kennzeichnungswirkung und Individualität verfügen. Er kann gebildet werden als Personenfirma d. h. aus den Personennamen der Gesellschafter, als gemischte Firma d. h. aus Personennamen in Verbindung mit Sachzusätzen und als Sachfirma. Die Unterscheidungskraft von Personennamen ist augenscheinlich. Dagegen gibt es immer wieder Probleme bei der Frage, ob eine Sachfirmierung Kennzeichnungswirkung entfaltet. Nicht individuell sind Firmen wie Info Shop GmbH oder Sporthaus Fitness GmbH. Individuell sind dagegen Namen wie Beton GmbH, A+B GmbH, ZAR GmbH usw. Wichtig: Eine Buchstabenkombination, ein Phantasiezusatz, aber auch ein „eigentümelnder“ Firmenbestandteil wie. z. B. „Holz und Form“ können Kennzeichnungswirkung vorweisen. Quelle: IHK Würzburg


Buchmarkt:

Um bei unzähligen am Markt erhältlichen Buchtiteln Kollisionen mit ähnlichen oder identischen Titeln im Vorfeld, also in der Planungsphase des Buches, zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Titelrecherchevorzunehmen. Diese liefert einen umfassenden Überblick darüber, ob ihr Titel bereits von anderen Firmen oder Personen benutzt wird. Haben Sie einen originellen und noch ungenutzten Titel gefunden, können Sie sich diesen via Schaltung einer Titelschutzanzeige schon vor Veröffentlichung des Buches schützen lassen.


Marke:

Marken dienen dazu, Produkte sowie Dienstleistungen eines Unternehmens zu kennzeichnen und zählen – ebenso wie Patente – zum geisteigen Eigentum eines Unternehmens. Dabei können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben sowie akustische Signale als Marke geschützt werden. Wichtig sowie Voraussetzung für die erfolgreiche Eintragung einer Marke ist, dass Ihre Marke einzigartig und nicht verwechselbar ist.


Patentamt Deutschland:

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Behörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Das DPMA beschäftigt ca. 2.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in München (Hauptsitz), Jena und Berlin

Das Amt bietet einen wirksamen Schutz für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns. Kleine und mittlere Unternehmen, die Großindustrie, Forschungseinrichtungen und auch Einzelerfinder erhalten zahlreiche Instrumente, um ihr geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen. Um eine Marke zu schützen muss diese in das Register des DPMA eingetragen werden. Damit erhält der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen.