Hofbräuhaus und Hofbrauhaus schließen den Markenrechtsstreit ab
Landgericht München I Vergleich vom 10. März 2022.
Allgemein wird berichtet: Im Rechtsstreit um ihre Namen haben sich Hofbräuhaus und Hofbrauhaus geeinigt. Beide Parteien haben einen Vergleich geschlossen, teilte das Landgericht München I. mit. Wie genau die Einigung aussieht, erläuterte das Gericht nicht. Zum Inhalt des Vergleichs gebe es eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Eine „Vertaulichkeitsvereinbarung“ also nur für die Masse derjenigen, welche sich doch nach all‘ der Werbung mit der Berichterstattng über den Rechtsstreit sich Gedanken darüber machen mussten, ob Höfbräuhaus durch Hofbrauhaus geschädigt wird. Sie „bleiben im Regen stehen“.
Anmerkungen
Zehn Jahre haben die Parteien für sich mit einem Rechtsstreit vor allem auch für Werbung gesorgt. Sie haben dafür gesorgt, dass die Presse allgemein berichtet und möglichst viele Gedanken machen. Die Kanzlei Schweizer haben die Streitparteien zuletzt am 24. Februar 2022 (…) mit einem Bericht – wie eben viele andere auch – ausgenutzt. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung als Abschluss dieser zehnjährigen Werbung entspricht natürlich weder dem Transparenzgebot noch einem fairen Verhalten im Geschäftsbereich.
Hat Hofbräu Werbung nötig?
Die Kanzlei Schweizer hat die Rankings der Münchener und der bayerischen Biere seit dem Jahre 1969 verfolgt. Der Senior der Kanzlei zunächst als Leiter der Rechtsabteilung der Spaten Franziskaner Brauerei. Auch bei der wöchentlichen Probe des Geschmacks der Münchner Biere durch die Braumeister der Spatenbrauerei, begleitet öfters von dem einem oder anderen der vier Vorstandsmitglieder. Festzustellen war bei der Geschmacksprobe auch an Ort und Stelle „blind“ die Herkunft der Biere. Ab 1971 hat die Kanzlei von der Marktforschung aus die Rankings der Münchener Brauereien verfolgt. Recht interessantes Ergebnis stets, obwohl sich über Geschmack streiten lässt: Hofbräu lag bei den Münchener Bieren nie vorne. (…)
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