Gesetzentwurf zum Upskirting
In Großbritannien gibt es ein Gesetz, das es verbieten sollte, Frauen heimlich unter ihren Rock zu fotografieren (auch „Upskirting“ genannt). Die Tatsache, dass das bis jetzt noch nicht verboten war, mag überraschend wirken. Doch auch in Deutschland ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie man meinen möchte. Nachdem zwei junge Frauen auch in Deutschland eine Online-Petition gegen die Gesetzeslücke gestartet haben, engagierte sich auch Justizministerin Lambrecht. Wer Fotos oder Videos von Todesopfern bei Unfällen macht oder verbreitet, soll künftig bestraft werden. Auch das unbefugte Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt wird unter Strafe gestellt. Das hat das Bundeskabinett am 13.11.2019 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, zur strafrechtlichen Erfassung des „Upskirtings“ eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten einzufügen. Dafür muss der Bundestag noch zustimmen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig. Erst, wenn das Gesetz durch den Bundespräsidenten ausgefertigt wird, kann es inkrafttreten.
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