Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz fällt wegweisendes Blitzerurteil
Wer geblitzt wurde, muss im Nachhinein den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung überprüfen können. (…) Daher entschied das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2020, dass Betroffene eines Bußgeldverfahrens auch Rohdaten der Messgeräte einsehen können müssen. Ansonsten sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt (Beschl. vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18). (…)
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz folgt nun den Überlegungen des BVerfG und hat mit Beschluss vom 13.12.2021 ebenfalls einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, der eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zugrunde lag (Az. VGH B 46/21). Der Mann war Betroffener in einem Bußgeldverfahren, in dem ihm eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wurde. (…)
Nachdem seine Verteidigerin Einsicht in die Bußgeldakte erhalten hatte, beantragte sie im Laufe des Verfahrens, zuletzt in der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Wittlich, die Überlassung weiterer Dokumente. (…) Das AG lehnte den Antrag ab (…). Sein bei dem Oberlandesgericht Koblenz gestellter Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde blieb ohne Erfolg.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde wandte sich der der Mann sowohl gegen das Urteil des AG Wittlich als auch gegen den Beschluss des OLG Koblenz. (…) Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Die Entscheidungen des AGs und des OLGs verletzten den Mann in seinem Recht auf ein faires Verfahren. Aus dieser Gewährleistung, die sich mit den entsprechenden Vorgaben des Grundgesetzes decke, folge im Grundsatz das Recht des Betroffenen, in tatsächlich vorhandene Unterlagen über Messgerät und Geschwindigkeitsmessung Einsicht zu nehmen. (…)
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