AGB

„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ der rundy media GmbH 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir als Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel wie z.B. Telefon, Brief, Fax, E-Mail oder Web-Formular mit unseren Kunden schließen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur im Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung anerkannt.

2. Verkäufer
2.1. Verkäufer/Anbieter ist die rundy media GmbH (im Folgenden: kurz „Verkäufer“ oder „Anbieter“ genannt), Am Glockenturm 6, 63814 Mainaschaff, Bundesrepublik Deutschland, Telefon: +49 (0)6021-58 388 0, Telefax: +49 (0)6021-58 388 22, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 169307829

3. Preise
3.1. Als Kaufpreis für die bestellten Waren und Dienstleistungen gilt jener als vereinbart, der sich aus den aktuellen Angaben auf unserer Web-Seite oder aus unseren Prospekten, Preislisten, Mediadaten etc. ergibt. Bei Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehlern sowie bei Preisänderungen durch unseren Lieferanten und/oder Wechselkursschwankungen von über 5% sind wir zum Rücktritt berechtigt.
3.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
3.3. Die durch den Versand des Kaufgegenstands an die vom Kunden anzugebende Lieferadresse entstehenden Kosten sind – wenn nicht ausdrücklich anders angegeben – in den Preisen nicht enthalten und kommen hinzu.
3.4. Allfällige Import- oder Exportspesen (z. B. Zoll) gehen zu Lasten des Kunden.

4. Vertragsabschluss
4.1. Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellte Ware. Der Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass der Verkäufer die Bestellung entweder ausdrücklich annimmt oder ihr durch Versenden der bestellten Ware tatsächlich entspricht, und zwar jeweils binnen 14 Tagen ab Einlangen beim Verkäufer. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde nicht mehr gebunden und gilt der Kaufvertrag als nicht zustande gekommen.

5. Lieferung
5.1. Der Verkäufer führt Bestellungen ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls binnen dreißig Tagen aus. Stößt die fristgerechte Ausführung einer Bestellung aus besonderen Gründen (z. B. bei Notwendigkeit der Beschaffung der bestellten Ware von einem ausländischen Verlag) auf Schwierigkeiten, kann die Lieferfrist in Einzelfällen dreißig Tage übersteigen. Bei Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstands wird dies dem Kunden ohne Aufschub ab Kenntnis mitgeteilt, und kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Kunden aus der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung sind ausgeschlossen.
5.2. Die bestellte Ware wird ab Lager unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten nach Wahl des Verkäufers, wie Post, Spedition, privater Zustelldienst, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert.
5.3. Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstands an den Versender auf den Kunden über.

6. Leistungsbeschreibung „Titelschutzanzeige“
Die Inhalte der Titelschutzanzeige, bestehend aus geschütztem Titel und veröffentlichter Adresse, werden sowohl in der Printausgabe als auch online auf der Titelschutz-Homepage veröffentlicht. Mit Vertragsabschluss stimmt der Auftraggeber dieser Veröffentlichung zu. Diese Daten können im Nachhinein nicht gelöscht werden. Des Weiteren werden alle Titelschutz-Auftragsdaten zu internen Zwecken in der Kundendatenbank gespeichert. Auch damit erklärt sich der Auftraggeber mit Vertragsabschluss einverstanden (siehe Punkt 22).

7. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
7.1. Der Kunde hat den Kaufpreis spesenfrei und ohne jeden Abzug sofort zu bezahlen – wenn nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden bzw. angegeben sind. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen den Verkäufer ist nicht zulässig.
7.2. Im Fall des Verzugs mit auch nur einem Teil des Kaufpreises sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank sowie Zinseszinsen in derselben Höhe zu leisten – wenn nicht ausdrücklich anderes vertraglich (schriftlich) vereinbart wurde. Die Geltendmachung eines die Zinsen übersteigenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7.3. Im Fall des Verzugs gehen alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwendungen wie Mahnspesen und die Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung zu Lasten des Kunden. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Mahnung besteht nicht.

8. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer des Kaufgegenstands. Sollte ein Dritter im Rahmen eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens auf den Kaufgegenstand greifen, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers aufmerksam zu machen.

9. Rücktrittsrecht
9.1. Der Kunde kann grundsätzlich binnen 14 Tagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten oder eine im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärung widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs des Kaufgegenstands beim Kunden zu laufen. Ist im Vertrag eine Frist für die Übersendung von Anzeigenentwürfen/-texten des Kunden an den Verlag bzw. den Verkäufer bestimmt (Anzeigenschluss), so ist der Rücktritt vor Ablauf der Frist zu erklären. Die fristgerechte Absendung der Rücktritts- oder Widerrufserklärung reicht zur Fristwahrung aus. Sie hat auf dieselbe Weise zu erfolgen wie die Vertragserklärung bzw. das Angebot zum Vertragsabschluss (Punkt 4 oben).
9.2. Der Verkäufer kann bei Rücktritt des Kunden von einem Anzeigenvertrag einen Geldbetrag als Aufwendungsersatz verlangen. Bei einem Rücktritt des Kunden vor Anzeigenschluss beträgt der Aufwendungsersatz für jeden Auftrag des Kunden 70% des Anzeigengrundpreises. Erklärt der Kunde seinen Rücktritt nach Anzeigenschluss, beträgt der Aufwendungsersatz 100% der vertraglichen Vergütung.
9.3. Tritt der Kunde von einem Anzeigenauftrag über die Veröffentlichung einer Daueranzeige zurück (zwei oder mehr Anzeigen), kann der Verkäufer bei Rücktrittserklärung vor Anzeigenschluss für die jeweils nächste Ausgabe der Publikation einen Aufwendungsersatz in Höhe von 70% des vertraglichen Anzeigengrundpreises berechnen. Für jede weitere beauftragte Anzeige kann der Verkäufer bis zu 50% des vertraglichen Anzeigengrundpreises berechnen.
9.4. In jedem Fall bleibt dem Auftraggeber bei wirksamem Rücktritt von dem Anzeigenvertrag der Nachweis keiner oder nur geringer Leistungen oder Aufwendungen des Verkäufers unbenommen.
9.5. Für den Fall von Lieferschwierigkeiten des Lieferanten des Verkäufers ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt, der dem Kunden unverzüglich mitzuteilen ist.
9.6. Im Fall des Rücktritts hat der Verkäufer die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen.
9.7. Der Kunde hat im Fall des Rücktritts die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benutzung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Zudem hat der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Kaufgegenstandes zu tragen.

10. Sonderbestimmungen für Fortsetzungswerke und Zeitschriften
10.1. Fortsetzungswerke werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zur Fortsetzung bis auf Widerruf bestellt.
10.2. Zeitschriftenabonnements gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, jeweils für den gesamten Jahrgang als bestellt und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, zu den zum Zeitpunkt der Verlängerung jeweils gültigen Abonnementpreisen, wenn nicht spätestens vier Wochen vor Ende des Bezugszeitraums eine schriftliche Kündigung erfolgt. Eine Kündigung per E-Mail reicht hierfür nicht aus!

11. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln.

12. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 9 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

13. Nachlasserstattung
13.1. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.
13.2. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

14. Datenanlieferung
14.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Anbieter entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
14.2. Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
14.3. Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

15. Ablehnungsbefugnis
15.1. Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
– deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
– deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
– deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
15.2. Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Punktes 15.1. erfüllt werden.

16. Rechtegewährleistung
16.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
16.2. Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

17. Gewährleistung und Haftung
17.1. Im Bezug auf die Schaltung von Titelschutz-Anzeigen im „Titelschutz-Journal Österreich“ weisen wir darauf hin, dass in Österreich die Schaltung von Titelschutz-Anzeigen gängige Praxis ist, ihre Wirksamkeit jedoch noch nicht höchst richterlich bestätigt wurde.
17.2. Die Haftung für allfällige Mängel der Kaufsache richtet sich nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Verkäufer ist jedoch zunächst jedenfalls zum Austausch bzw. zum Ersatz des Fehlenden berechtigt. Ein Preisminderungsanspruch kann erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Verbesserungsfrist begehrt werden. Die mangelhafte Ware ist vom Kunden unverzüglich zurückzusenden. Für darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Schadenersatzansprüche jeder Art (Mangelfolgeschäden), einschließlich des entgangenen Gewinns, eines Verzögerungsschadens etc. haftet der Verkäufer bzw. sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nur im Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
17.3. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
17.4. Der Verkäufer haftet auch nicht für den Inhalt der Kaufsache, insbesondere die formelle oder inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder Bildtonträger, Rezepturen, Anweisungen etc.
17.5. Der Verkäufer gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe von Werbemitteln. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
17.6. Dieser Haftungsausschluss gilt – im Rahmen des gesetzlich Erlaubten – auch für eine allfällige Haftung nach dem Produkthaftungs-Gesetz sowie für Ansprüche gegen Mitarbeiter, Dienstnehmer, Organe oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
17.7. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb der Webseite. Er behält sich auch eine Einstellung des Betriebs jederzeit vor; dies jedoch unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung bereits erfolgter Vertragsabschlüsse.

18. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

19. Preisliste
19.1. Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste.

20. Zahlungsverzug
20.1. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
20.2. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

21. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

22. Datenschutz und Werbung
Für sämtliche Aufträge gelten unsere Datenschutzbestimmungen! Der Kunde willigt darin ein, dass der Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen dessen personenbezogene Daten wie Vorname, Nachname, PLZ, Adresse, Telefon-Nummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, Internet-Adresse, Bankverbindungen für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet und ihm elektronische Post zu Werbezwecken zusendet; der Kunde kann diese Einwilligungen jederzeit widerrufen.

23. Rechte Dritter (Urheberrechte)
23.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass am Kaufgegenstand Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte bestehen. Er verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nur im Rahmen des vertraglich und/oder gesetzlich Erlaubten zu verwenden und allfällige Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Sprachwerke, einschließlich Software, Datenbanken sowie Bild- und/oder Tonträger.
23.2. Der vorstehende Punkt 23.1. gilt für Rechte des Verkäufers an dessen Web-Seite und deren Inhalten wie Texte, Grafiken, Logos, Marken, Titel, Programme, Preiszusammenstellungen, Datenbanken und sonstige Leistungen entsprechend.

24. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit und Gerichtsstand
24.1. Erfüllungsort ist 63814 Mainaschaff / Bundesrepublik Deutschland bzw. der Firmensitz der rundy media GmbH; es gilt deutsches Recht.
24.2. Der Gerichtsstand ist der Firmensitz der rundy media GmbH
24.3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen oder nichtig sind, behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl ihre Wirksamkeit.

25. Alternative Streitbeilegung
25.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
25.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Mainaschaff, den 24.06.2019