Neuer Richter am Bundesgerichtshof
Der Bundespräsident hat Direktor des Amtsgerichts Dr. Enno Bommel zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Der Bundespräsident hat Direktor des Amtsgerichts Dr. Enno Bommel zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Haften Händler für irreführende Werbung von Affiliate-Partnern? Mit dieser Frage hat sich jüngst das OLG Hamburg mit Urteil vom 20.08.2020 (Az. 15 U 137/19) beschäftigt.
Die unter anderem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat der Klage einiger Münchner Zeitungsverlage gegen das Stadtportal der Landeshauptstadt München, www.muenchen.de, stattgegeben.
Das Ärztebewertungsportal Jameda darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Die Äußerung „Ugah Ugah“ gegenüber einem dunkelhäutigen Kollegen verletzt dessen Menschenwürde und kann daher nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 02.11.2020, AZ. 1 BvR 2727/19).
Die Klägerin verwendete auf ihrer Homepage ein Bild, dessen Urheber der Beklagte war. Dieser hatte es zuvor unter der Creative Common Lizenz veröffentlicht, wonach das Lichtbild kostenlos verwendet werden durfte. Bedingung war, dass im Rahmen der Nutzung der Name des Urhebers genannt wird.
Ein 11-jähriger Junge begeht beim Besuch bei seinem Großvater über eine Filesharing-Software eine Urheberrechtsverletzung. Das LG Frankfurt a. M. entschied nun, dass weder der inzwischen 20-jährige noch sein Großvater hierfür haften.
OLG Koblenz Beschluss vom 20.10.2020, Az. 3 OWi 6 SsBs 258/20. Die Bußgeldstellen dürfen, um jemanden wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu identifizieren, Pass- oder Ausweisfotos vom Einwohnermeldeamt anfordern.
Die kreativen Köpfe hinter der Firma Namestorm haben es sich zur Aufgabe gemacht, den weniger kreativen Köpfen hinter anderen Firmen auf die Gedankensprünge zu helfen: Seit mehr als 15 Jahren entwickelt die Namensschmiede unter Geschäftsführer Mark Leiblein einzigartige Bezeichnungen für Unternehmen, Produkte und mehr.
Das OLG verwies zunächst auf die Rechtsprechung des BGH. Danach müssen in einer Werbung aufgenommene Angaben über Testurteile leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Das setzt voraus, dass eine Fundstelle angegeben wird, die für den Verbraucher leicht auffindbar ist. Grundsätzlich ist somit bei der Werbung mit Testergebnissen stets erforderlich, dass Informationen zu den Tests in Form einer Fundstellen-Angabe zur Verfügung gestellt werden.