Das LG Frankfurt a. M. untersagte dem Autor, einzelne Äußerungen aus dem Buch zu wiederholen, weil es sich um nicht erwiesene Tatsachenbehauptungen handele. Für den Großteil der Äußerungen, die Abbildungen oder gar für das gesamte Buch kam dagegen, so das LG, ein Verbot nicht in Betracht, weil darin Wertungen ausgesprochen würden, die von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit des Verfassers erfasst seien.
Müssen Händler auf Online-Marktplätzen wie Amazon Verbraucher über Herstellergarantien informieren? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen dem Online-Händler „absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG“ und einem Konkurrenzunternehmen.
Der Einsatz von Zertifikaten und Gütesiegeln ist eine verbreitete Methode, um die besondere Produktqualität hervorzuheben und sich auf diese Weise von anderen Mitbewerbern abzuheben. An die rechtskonforme Werbung sind aber hohe Anforderungen gestellt, deren Missachtung schnell wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Dass die Verwendung eines abgelaufenen TÜV-Zertifikats eine wettbewerbswidrige Irreführung begründet, entschied kürzlich das LG Berlin.
Vor dem LG Dortmund stritten in einem Verfügungsverfahren zwei Unternehmen, die überwiegend mit gebrauchter Software handelten. Im Mai 2021 warb die Verfügungsbeklagte in einem Newsletter mit der Aussage „einziger namhafte Anbieter mit einem professionellen Onlineshop“. Die Verfügungsklägerin, das konkurrierende Unternehmen, sah hierin eine irreführende, da unrichtige Werbung mit einem Alleinstellungsmerkmal.
Der Vulkaneifelkreis untersagte einer auf Bio-Lebensmittel spezialisierten Firma, ihr mit dem Cannabiswirkstoff CBD versetztes Tofu zu verkaufen. Hiergegen klagte die Firma vor dem VG Trier und verlor: Bei CBD-Tofu handele es sich um ein „neuartiges Lebensmittel“, für das eine Zulassung erforderlich sei, so das Gericht.
Das Landgericht München I hatte einer Agentur per Einstweiliger Verfügungen untersagt, Tickets für die Zelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu zu verkaufen. Die unterlegene Agentur legte Widerspruch ein. Nun bestätigte das auf Wettbewerbssachen spezialisierte LG für Handelssachen die Einstweiligen Verfügungen.
Ein Zahnarzt kann sich „Kinderzahnarzt“ nennen, ohne damit die Verbraucher irrezuführen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof und stellte klar, dass man bei einer Kinderzahnarztpraxis nur davon ausgehe, dass sie kindgerecht ausgestattet ist und die Behandler auf die kleinen Patienten in besonderer Weise eingehen.
Das Amtsgericht Pankow hat entschieden, wann ein Auskunftsanspruch aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zurückgewiesen werden darf. So sei es für ein Personenbeförderungsunternehmen, das Videoaufzeichnungen der Zuginnenräume vornimmt und diese nach 48 Stunden löscht, unzumutbar, dem Auskunftsanspruch eines Kunden nachzukommen, wenn die Erfüllung einen erheblichen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft bedeutet und das Erfüllungsinteresse des Kunden gleichzeitig sehr gering ist.