Die Erben der Autorin Astrid Lindgren haben erfolgreich beim Landgericht Hamburg gegen die deutsche Version des Titelsongs der Serie „Pippi Langstrumpf“ und damit den Münchner Filmkunst Musikverlag FKM geklagt, weil das Lied das Urheberrecht verletze.
So wie auf den Iglo-Produkten lächelt einem auch auf den Verpackungen der Appel Feinkost-Waren ein freundlicher älterer Herr mit Bart und Mütze entgegen. Iglo sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und wollte dem konkurrierenden Cuxhavener Unternehmen die Verwendung ihrer Werbefigur gerichtlich verbieten lassen.
Haften Händler für irreführende Werbung von Affiliate-Partnern? Mit dieser Frage hat sich jüngst das OLG Hamburg mit Urteil vom 20.08.2020 (Az. 15 U 137/19) beschäftigt.
Die unter anderem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb spezialisierte 33. Zivilkammer des Landgerichts München I hat der Klage einiger Münchner Zeitungsverlage gegen das Stadtportal der Landeshauptstadt München, www.muenchen.de, stattgegeben.
Das Ärztebewertungsportal Jameda darf bei einem begründeten Verdacht von „gekauften Bewertungen“ das Arztprofil mit einem Warnhinweis kennzeichnen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Die Äußerung „Ugah Ugah“ gegenüber einem dunkelhäutigen Kollegen verletzt dessen Menschenwürde und kann daher nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt werden. So entschied das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (Beschl. v. 02.11.2020, AZ. 1 BvR 2727/19).
Die Klägerin verwendete auf ihrer Homepage ein Bild, dessen Urheber der Beklagte war. Dieser hatte es zuvor unter der Creative Common Lizenz veröffentlicht, wonach das Lichtbild kostenlos verwendet werden durfte. Bedingung war, dass im Rahmen der Nutzung der Name des Urhebers genannt wird.
Ein 11-jähriger Junge begeht beim Besuch bei seinem Großvater über eine Filesharing-Software eine Urheberrechtsverletzung. Das LG Frankfurt a. M. entschied nun, dass weder der inzwischen 20-jährige noch sein Großvater hierfür haften.
OLG Koblenz Beschluss vom 20.10.2020, Az. 3 OWi 6 SsBs 258/20. Die Bußgeldstellen dürfen, um jemanden wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu identifizieren, Pass- oder Ausweisfotos vom Einwohnermeldeamt anfordern.