Eine neue Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung begründet regelmäßig erneut die Wiederholungsgefahr, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber der ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden kann.
Am 29.11.2017 entdeckte die Klägerin, dass auf der Internetseite www.google.de bei Eingabe der Suchwörter „Alba Recycling“ oberhalb der Ergebnisse folgende AdWords-Anzeige erschien: „Alba Recycling Abholung – Wir entsorgen billig für Sie …..“ Diese Anzeige war mit der Internetseite www. … .de verlinkt, auf der Entsorgungsdienstleistungen angeboten wurden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine vertragliche Klausel zur Fernabschaltung von Autobatterien für Elektroautos für unwirksam erklärt. Vermieter von Batterien für Elektroautos dürfen diese nach Auffassung der Karlsruher Richter nicht nach einer Vertragskündigung per digitalem Fernzugriff abschalten.
Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern. Die Marke „Black Friday“ wurde am vergangenen Freitag durch das Kammergericht Berlin mit Wirkung ab dem 25.4.2019 für verfallen erklärt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die spekulative Berichterstattung über die damals noch nicht öffentliche Beziehung von Luke Mockridge und seiner damaligen Freundin zulässig war und ihn nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzte.
Das Landgericht (LG) Köln hat der Klage wegen Unterlassung der Nutzung ihres Namens und Bildnisses der weltberühmten „Rock-Röhre“ Tina Turner (Klägerin) mit ihrem unnachahmbaren lebendigen Stimmen-Timbre stattgegeben gegen die Produzentin (Beklagte) (…).
Müssen Händler auf Online-Marktplätzen wie Amazon Verbraucher über Herstellergarantien informieren? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen dem Online-Händler „absoluts -bikes and more- GmbH & Co. KG“ und einem Konkurrenzunternehmen.
Ein Zahnarzt kann sich „Kinderzahnarzt“ nennen, ohne damit die Verbraucher irrezuführen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof und stellte klar, dass man bei einer Kinderzahnarztpraxis nur davon ausgehe, dass sie kindgerecht ausgestattet ist und die Behandler auf die kleinen Patienten in besonderer Weise eingehen.