Das BPatG hat ein grundlegendes mRNA-Impfstoffpatent von CureVac für nichtig erklärt. Im Patentstreit mit dem konkurrierenden Unternehmen BioNTech hat CureVac damit einen herben Rückschlag erlitten. Das Bundespatentgericht hat das vom Tübinger Unternehmen CureVac AG...
Wie lässt sich ein Geruch als Marke eintragen? Die Existenz der sogenannten „Geruchsmarken“ ist rechtlich möglich, allerdings gelang es bisher in Deutschland niemandem, den zu schützenden Duft treffend zu beschreiben. Anlässlich einer Beschwerde macht...
Die Inhaberin der Marke „Black Friday“ ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung der umstrittenen Wortmarke zu verhindern. Die Marke „Black Friday“ wurde am vergangenen Freitag durch das Kammergericht Berlin mit Wirkung ab dem 25.4.2019 für verfallen erklärt.
Die Black Friday GmbH, Betreiberin des Portals blackfridaysale.de, begrüßt die mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs gewonnene Rechtssicherheit [Beschluss vom 27. Mai 2021 (BGH, I ZB 21/20), Anm. d. Red.]. Der BGH hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt.
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23.7.2020 die Anträge auf Löschung von zwei für Tafelschokolade eingetragenen Marken in Form quadratischer Verpackungen zurückgewiesen. Damit steht fest, dass diese Verpackungen weiterhin als Marken geschützt sind.