Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 13.10.2020 (Az. – 2 C 41.18 -) entschieden: Journalisten haben Anspruch auf Auskunft aus einem abgeschlossenen Disziplinarverfahren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Entscheid vom 8.6.2020 (Az. B-622/2018, Sunday (fig.)/kolid Sunday (fig.)) in einem Fall geurteilt, bei dem es um die Marke „Sunday“ ging.
Die Landesmedienanstalten in Hessen und Rheinland-Pfalz haben keine Klagebefugnis, um gegen eine Zulassungsentscheidung der Landesmedienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein vorzugehen. So entschieden die Richter am Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 16. Juli 2020 (6 C 25.19, 6 C 6.19) und beendeten damit einen acht Jahre andauernden Rechtsstreit.