Boris Becker, Springer Verlag und eine Pressekammer vor dem BVerfGE
Beschluss vom 26.4.2023, Az. 1 BvR 718/23. Veröffentlicht ist der Beschluss im Volltext nicht, soweit ersichtlich auch nicht in Form einer Pressemitteilung (Stand 15.5.2023, 0;00 Uhr). Wohl aus gutem Grunde nicht.