Tagged: LG Köln

Kardinal Woelki geht erfolgreich gegen „Bild“-Artikel vor

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki ist vor dem LG Köln erneut gegen eine Berichterstattungen der „Bild“ vorgegangen – auch dieses Mal mit Erfolg. Das Boulevard-Blatt muss es unterlassen, weiter darüber zu schreiben, dass der Kardinal über die Personalakte eines umstrittenen Pfarrers informiert war, der später befördert wurde.

„BronchoStop“ für Verbraucher nicht irreführend

Der Name „BronchoStop“ für einen Hustensaft, der den Husten aber nur lindert und nicht stoppt, ist keine irreführende Bezeichnung. Das Medikament darf nach einem Urteil des OLG Köln seinen Namen behalten.

LG Köln stärkt Verbraucherschutz

Das Landgericht Köln hat es in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes NetCologne und NetAachen untersagt, den erforderlichen Kündigungsbutton mit der verpflichtenden Eingabe eines Passworts zu verknüpfen.

BGH entscheidet in Tina Turners Fall

„Simply The Best – Die Tina Turner Story“ ist eine Tribute-Show und soll die Sängerin Tina Turner feiern. Doch Turner selbst gefiel das überhaupt nicht, und sie verklagte den Tourveranstalter, die Cofo Entertainment GmbH & Co. KG aus Passau. Der Grund: Verwechslungsgefahr!

Werbeanzeigen mit Zitaten ohne Zustimmung zulässig

Eine Werbeanzeige für ein Produkt gegen das Reizdarmsyndrom, die im Deutschen Ärzteblatt erschien, zitierte einen Arzt, der der Verwendung nie zugestimmt hatte. Doch das ist nicht per se unzulässig, entschied das OLG Köln.

Weiterleitung von Gerichtsentscheidungen verletzt Datenschutz

Gerichtsentscheidungen dürfen nicht an andere Behörden weitergeleitet werden, wenn die Beteiligten darin namentlich genannt werden. Ein Verstoß kann zu einem Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO wegen Verletzung der DSGVO führen. Das bestätigte das LG Köln jüngst in einem Urteil (Az. 5 O 84/21), entschied aber, dass es im konkreten Fall an einem kausalen Schaden für einen solchen Anspruch fehle.

Am Kiosk drohen Rechtsstreits.

Fundstellen-Angabe von Testergebnissen bei Produktfotos ist erforderlich

Das OLG verwies zunächst auf die Rechtsprechung des BGH. Danach müssen in einer Werbung aufgenommene Angaben über Test­urteile leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Das setzt voraus, dass eine Fundstelle angegeben wird, die für den Verbraucher leicht auffindbar ist. Grundsätzlich ist somit bei der Werbung mit Testergebnissen stets erforderlich, dass Informationen zu den Tests in Form einer Fundstellen-Angabe zur Verfügung gestellt werden.

Werbung auf Social-Media-Kanälen ist heutzutage sehr gängig.

Zum Thema Influencer-„Werbung“

Das LG Köln (Urteil v. 21.7.2020, Az. 33 0 138/19.) hat die bekannten Kriterien aufgereiht, und macht deutlich, wie gerne die Rechtsprechung gegen Influencer mit Argumenten wie „geschäftliches Handeln“, „mittelbare Förderung von Unternehmen“ und „kommerzieller Zweck“ entscheidet.