Markiert: LG Osnabrück

Preisangaben in einer Google-Ads-Werbeanzeige

Ein Händler, der Google Ads-Anzeigen schaltet, verstößt gegen den Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit und täuscht über den Preis, wenn er mit einem Preis wirbt, der nicht alle notwendigen Preisbestandteile direkt in der Anzeige enthält.

Preis in Google Ads als irreführend eingestuft

Mit Urteil vom 25.8.2021 (Az. 18 O 140/21) gab das LG Osnabrück die Klage statt. Die Angabe eines mindestabnahmebedingten Preises innerhalb der Google-Ads-Anzeige ohne weitere Hinweise begründe eine irreführende Preiswerbung.