Berufungsgericht Washington Entscheidung vom 4.4.2023, Bericht von beck-aktuell am 5.4.2023. Das Gericht hat zugunsten des Trompeters Charles Bertini entschieden, der seit 1985 die Marke „Apple Jazz“ für Live Auftritte verwendet.
Eine neue Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung begründet regelmäßig erneut die Wiederholungsgefahr, die grundsätzlich nur durch eine weitere Unterwerfungserklärung mit einer gegenüber der ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden kann.
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.08.2022, Az. 38 O 91/21. Markenverletzung: Lego ist erfolgreich gegen chinesische Kopien seiner Mini-Figuren vorgegangen. Nach der Erfahrung der Kanzlei Schweizer hat von vornherein die dreiste Werbung des deutschen Händlers gewirkt.
Voraussetzung für eine Markenverletzung ist, dass der Verletzer die fremde Marke „markenmäßig“ benutzt hat. Das bedeutet, es muss eine konkrete Benutzungshandlung vorliegen, die die Funktion der Marke beeinträchtigen kann.