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Automatisierte Mahnungen dürfen nicht in Rechnung gestellt werden

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 28.12.2021 (Az. 15 U 14/21) die Berufung eines großen Versandunternehmens gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg (Az. 406 HKO 118/20) zurückgewiesen, in welchem dem Unternehmen untersagt worden war, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Verbrauchern für automatisiert erstellte Mahnungen jeweils eine „Mahngebühr“ in Höhe von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen.

SPIEGEL darf „Machtmissbrauch“-Artikel wieder veröffentlichen

Der Spiegel-Artikel über den ehemaligen BILD-Chefredakteur Julian Reichelt „Vögeln, fördern, feuern“ darf wieder online gehen. Das Nachrichtenmagazin siegte nun vor dem OLG Hamburg – die Frage der Rechtmäßigkeit des Textes bleibt allerdings weiterhin offen.

Alles gut mit dem Aufdruck „Allet Jute“

Voraussetzung für eine Markenverletzung ist, dass der Verletzer die fremde Marke „markenmäßig“ benutzt hat. Das bedeutet, es muss eine konkrete Benutzungshandlung vorliegen, die die Funktion der Marke beeinträchtigen kann.

Urteil des BGH zu Gegendarstellungen

Der Bundesgerichtshof entschied am 27.4.2021 darüber, in welcher Form Gegendarstellungen wegen rechtswidrigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht zu erfolgen haben. Dabei statuiert er, dass der Redaktionsschwanz einer Gegendarstellung nicht den Eindruck erwecken darf, dass die Gegendarstellung falsch sei (Az. VI ZR 166/19).

OLG Hamburg zum Thema Grundpreis und Gesamtpreis

Ein Online-Händler bot Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel über die Plattform Google Shopping an. Hierbei handelte es sich um grundpreispflichtige Produkte. Bei diesen Produkten müssen nicht nur der Gesamtpreis, sondern auch der Preis je Mengeneinheit (= Grundpreis) gemäß § 2 Abs. 1 PAngV angegeben werden.

Gerichtliche Erlaubnis zum Sample-Klau

Das 3. (!) Mal wird das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) aufgrund diverser Zurückverweisungen mit der dem Leser bekannten Sache zu erneuter Entscheidungsfindung aufgrund Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30.4.2020 (Az. I ZR 115/16) veranlasst.

OLG Hamburg zur Differenzbesteuerung

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 19.12.2019 (Az.: 15 U 44/19) entschieden, dass Online-Händler bei Angeboten, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, klar und eindeutig über diesen Umstand aufklären müssen, wenn sich die Angebote nicht ausschließlich an Verbraucher richten.