Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht München ein Grundsatzurteil für eine bessere Rücknahme ausgedienter Elektroaltgeräte durch Online-Händler erstritten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht München ein Grundsatzurteil für eine bessere Rücknahme ausgedienter Elektroaltgeräte durch Online-Händler erstritten.
Das Oberlandesgericht München hat im Streit zweier Apotheken-Medien eine Entscheidung getroffen.
Die Beklagte, einer Herstellerin von Diätlebensmitteln, warb im Radio unter anderem mit der folgenden Aussage: „Denn nur das Original hat ein klinisch getestetes Erfolgsrezept. (…) – einfach, weil es funktioniert.“ Gegen die vorangegangen Werbeaussage richtet sich die Klage der Wettbewerbszentrale.