Markiert: Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken

Entfernen einer Sichtschutzhecke ohne Zustimmung des Nachbarn

Eine an der Grenze zwischen zwei Grundstücken stehende Hecke darf von der Grundstücks­eigentümerin ohne Zustimmung des Nachbarn entfernt werden, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten.