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EuGH urteilte zur Frage: Verletzt Hintergrundmusik im Flieger Urheberrechte?

Die Ausstrahlung eines Musikwerks, das als Hintergrundmusik in öffentlichen Personenbeförderungsmitteln abgespielt wird, stellt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts dar. Etwas anderes gilt für die bloße Entrichtung einer Lautsprecheranlage und gegebenenfalls einer Software an Bord eines Beförderungsmittels, die die Ausstrahlung von Hintergrundmusik ermöglichen.

Copyright-Hinweis: ­Sinn oder Selbstverständlichkeit?

Auf vielen Websites findet sich ein sogenannter Urheberrechtshinweis bzw. Copyright-Vermerk. Dieser soll zeigen, dass die auf der Webseite genutzten Grafiken, Bilder und Texte urheberrechtlich geschützt sind, also nicht beliebig von Dritten verwendet werden dürfen....

Urheber von Stock-Fotos muss nicht genannt werden

Die in den AGB eines Microstock-Portals enthaltene Klausel, die einen Verzicht des Urhebers auf sein Recht zur Namensnennung vorsieht, ist wirksam. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 29.9.2022, Az. 11 U 95/21).

Amazon: Marketplace-Händler haften für fremde Angebote

Wer sich an bereits bestehende Angebote bei Amazon Marketplace „anhängt“, haftet für Urheberrechtsverletzungen dieses Angebots. Dies entschied das Landgericht Köln mit nun bekannt gewordenem Urteil (Urt. v. 22.02.2022, Az. 14 O 327/21).

Twitter und die urheberrechtlichen Grenzen

Bilder verbreiten sich im Internet in Überschallgeschwindigkeit – v. a. auf den Plattformen der sozialen Medien. Diese Verbreitung ist so gewollt. Das heißt aber nicht, dass die Rechte des Urhebers hier auf der Strecke bleiben dürfen.

„FragDenStaat“ durfte Glyphosat-­Gutachten veröffentlichen

(…) Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das dem Bundeslandwirtschaftsministerium untersteht, und der Transparenz-Plattform „FragDenStaat“ hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde des BfR gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen.

Schutz für Winnie Puuh und Mickey Mouse läuft ab

Das Urheberrecht für Winnie Puuh ist zum 1. Januar erloschen. Das hat möglicherweise erhebliche Folgen für den Disney-Konzern, der bisher über die Rechte der Figur verfügte.