Markiert: verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht

Schutz des Nachbarn gegen Überwachung

Die Überwachung durch eine Kamera ist nur zulässig ist, wenn sie auf das eigene Grundstück beschränkt ist. Eine Videoanlage, die eine Einsicht in das Grundstück der Nachbarn ermöglicht, ist unzulässig, denn sie verletzt deren verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht.