Markiert: Verkehrsfähigkeit

OLG Frankfurt a.M. zur Irreführung über fehlende Markenlizenz

Über eine vermeintliche Irreführung mangels Hinweises auf eine fehlende Marken­lizenz eines Produkts hatte jüngst das OLG Frankfurt a. M. zu entscheiden und musste dabei der Besonderheit Rechnung tragen, dass der Anbieter in der Produktbeschreibung aktiv eine Vertragsbeziehung zum Markeninhaber verneinte.